Informationen zur Antragstellung

Hier erhalten Sie die Informationen, die Sie benötigen, wenn Sie einen Förderantrag für das Programm „Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)“ stellen möchten.

Mit der Förderrichtlinie (FR) vom 01.02.2024 können Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bis zum 31.12.2025 einen Projektantrag zur Durchführung eines BOFplus-Kurses stellen.

Zur Erstellung der Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy-Online erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens einzureichen. Daneben ist auch eine Antragsstellung in Papierform möglich.

Hinweis zur Antragsstellung:

Aufgrund der hohen Nachfrage und der aktuellen Haushaltssituation ist eine Antragstellung zur Zeit nicht möglich.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personen(handels)gesellschaften des privaten Rechts, die geeignet sind, die Ziele dieses Programms umzusetzen.

Antragsteller müssen einer dieser drei aufgeführten Träger sein:

  • Träger von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS),
  • Träger von Berufsbildungswerken (BBW – Einrichtungen zur Rehabilitation junger Menschen),
  • Träger, die eine AZAV-Zertifizierung für § 178 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) für Maßnahmen des Fachbereichs 3 (Berufswahl und Berufsausbildung) oder des Fachbereichs 4 (Berufliche Weiterbildung) nachweisen können.

Der entsprechende Nachweis muss für jeden Standort eingereicht werden, an dem der Kurs umgesetzt werden soll. Der Träger muss zudem entsprechend eingerichtete Praxisräume für die geplanten Berufsfelder zur Verfügung stellen.

Welche Antragsunterlagen müssen eingereicht werden?

Neben dem easy-Online Antrag sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweise zur Antragsberechtigung
  • Projektbeschreibung einschließlich „Erklärung zum Einwerben von Praktikumsplätzen“ in Betrieben, der Absichtserklärung von Netzwerkpartnern und einem Arbeits- und Zeitplan
  • Merkblatt zum Besserstellungsverbot
  • Erklärung zum Subventionsbetrug
  • Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Auszug aus Vereins- oder Handelsregister
  • Nachweis der Rechtsverbindlichkeit der Unterschriften, ggf. Vollmacht

Im easy-Online-System finden Sie demnächst die folgenden Vorlagen: Projektbeschreibung, Absichtserklärung, Merkblatt zum Besserstellungsverbot und Erklärung zum Subventionsbetrug.

Die wichtigsten Änderungen für Antragstellende

Die zentralen Instrumente (praktische Berufsorientierung in Berufsbildungsstätten, integrierter Fach- und Sprachunterricht, Betriebsphase plus kontinuierliche Begleitung) haben auch im Rahmen von BOFplus Bestand. Die neue BOFplus-Förderrichtlinie hat mit fast vier Jahren jedoch eine wesentlich längere Laufzeit und beinhaltet neue Schwerpunkte, Instrumente und Aufgaben.

Längere Projektlaufzeit

Mit der der neuen Förderrichtlinie können Sie einen Antrag zur Durchführung von mehreren BOFplus-Kursen für den gesamten Förderzeitraum bis Ende 2027 stellen. Dies ermöglicht neben einer besseren vorausschauenden Planung, die Möglichkeit das Angebot in der Region nachhaltiger zu etablieren und die Umsetzung auf der Grundlage von Erfahrungen weiter zu entwickeln.

Träger mit AZAV-Zertifizierung sind antragsberechtigt

Neben Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Berufsbildungswerken (BWK) können nun auch Träger mit einer AZAV-Zertifizierung nach § 178 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) für Maßnahmen des Fachbereichs 3 (Berufswahl und Berufsausbildung) oder des Fachbereichs 4 (Berufliche Weiterbildung) einen Antrag stellen.

Absichtserklärung eines Netzwerkpartners

BOFplus setzt einen erweiterten Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern. Bereits vor Antragstellung muss Kontakt mit mindestens einem zentralen Netzwerkpartner aufgenommen werden, um die Unterstützung bei der Umsetzung des BOFplus-Projekts mittels einer Absichtserklärung einzuholen. Dies kann zum Beispiel das zuständige Jobcenter sein, da erfahrungsgemäß viele Teilnehmende Leistungsbeziehende sind.

Darstellung des regionalen Handlungsbedarfs

Es werden nur Projektanträge bewilligt, deren Projektbeschreibung eine überzeugende Darstellung des regionalen Handlungsbedarfs für den beantragten Umfang von BOFplus-Kursen beinhaltet. Dies kann u.a. durch Angaben über den Anteil an Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung in der Region geschehen. Weitere Informationen zur Darstellung des regionalen Unterstützungsbedarfs von Zugewanderten und Betrieben finden Sie in den FAQ.

Aufsuchende Erstansprache und Beratung

Die aufsuchende Ansprache und persönliche Erstberatung erhalten eine größere Bedeutung und sollten kontinuierlich umgesetzt und angeboten werden. Hierzu gehört auch das Angebot einer regelmäßigen Sprechstunde. In der Projektbeschreibung ist die Planung und methodische Umsetzung einer diversitätssensiblen Ansprache ausführlich zu beschreiben.

Durchführung einer Orientierungsphase

Mit dem Projekt ist vor jedem BOFplus-Kurs eine Orientierungsphase von mindestens einer bis maximalzwei Wochen durchzuführen. Diese dient für beide Seiten (Projektträger und potenzieller Teilnehmender) zur Prüfung, ob der/die Interessierte die Sprachkenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten aber auch die Motivation mitbringt, das Ziel eines nachfolgenden BOFplus-Kurses zu erreichen. Eine Orientierungsphase kann in Voll- oder Teilzeit mit max. 25 Teilnehmenden umgesetzt werden.

Änderungen beim BOFplus-Kurs

  • Anzahl der Teilnehmenden: Ein BOFplus-Kurs kann nur dann starten, wenn es mindestens 5 Teilnehmende gibt. Neu ist, dass an einem Kurs maximal15 Teilnehmende (bisher 12) teilnehmen können.
  • 34 Wochen bei Umsetzung in Teilzeit: Ein BOFplus-Kurs in Teilzeit kann maximal 34 Wochen durchgeführt werden. Die maximale Dauer eines BOFplus-Kurses in Vollzeit umfasst weiterhin 26 Wochen. Alle Kurse in Voll- oder Teilzeit müssen mindestens 13 Wochen dauern.
  • Praktische Berufsorientierung in fünf Berufen möglich: Während der praktischen Berufsorientierung können max. fünf verschiedene Berufe ausprobiert werden (statt bisher drei).
  • Bei Bedarf mehr Fach- und Sprachunterricht: Während des Kurses dürfen berufsbezogene Fach- und Sprachkenntnisse tages- oder wochenintegriert von durchschnittlich bis zu 60 Prozent über den gesamten Kursverlauf vermittelt werden (bisher 50 Prozent).
  • Informationen zu Qualifizierungsangeboten: Teilnehmende sollen über Aufbau, Inhalte und berufliche Chancen von Qualifizierungsangeboten mit Unterstützung von Netzwerkpartnern informiert werden. Bisher lag der Schwerpunkt auf Informationen zur betrieblichen/schulischen Ausbildung.
  • Mehr Unterstützung beim Sprachlernen im Betrieb: Das Betriebspersonal wird aktiv im Rahmen der Begleitung der Teilnehmenden beim Sprachlernprozess während der Betriebsphase unterstützt, ggf. mit Beteiligung einer Sprachlehrkraft.
  • Einführung einer Abschluss- und Übergangsphase: Am Kursende ist eine einwöchige Abschluss- und Übergangsphase beim Projektträger umzusetzen. In dieser Woche soll die erfolgreiche Vermittlung in eine Einstiegsqualifizierung (EQ), Ausbildung, Qualifizierung oder ein Studium unterstützt werden soll.
  • Koordinierte Übergabe nach Kursende: Soweit wie möglich ist bereits während des Kurses mit Angeboten vor Ort zusammen zu arbeiten, um eine weitere Begleitung nach Kursende anbieten zu können.

Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit gehören mit der neuen Förderrichtlinie BOFplus zu einer festen Aufgabe des Projektträgers. Geplante Maßnahmen sind im Antrag auszuführen. Öffentlichkeitsarbeit kann über soziale Medien, mit einer gezielten Pressearbeit aber auch im Rahmen von Informationsveranstaltungen erfolgen.

Finanzierung der Projektleitung

Für die Projektleitung können Personalmittel von einer halben und bis zu einer ganzen Personalstelle beantragt werden. Der Umfang der finanzierten Personalstelle ist abhängig von der Anzahl der realistisch geplanten Kurse im gesamten Bewilligungszeitraum und vom Umfang der vorgesehenen Arbeitspakete und Meilensteine zur Erreichung der gesetzten Projektziele. Dies ist im Antrag schlüssig darzulegen.

Erhöhung des Teilnehmerfestbetrags

Der Teilnehmerfestbetrag erhöht sich bei einer Durchführung in Vollzeit auf 440 Euro je Teilnehmenden und Woche. Um diese zu erhalten, muss der/die Teilnehmende vier von fünf Tagen anwesend sein. Bei Anwesenheit von nur drei Tagen, reduziert sich der wöchentliche Teilnehmerfestbetrag auf 350 Euro. Bei einer Durchführung in Teilzeit liegt der Teilnehmerfestbetrag bei 290 Euro, bei einer Anwesenheitszeit von mindestens 18 Stunden pro Woche.