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Antrag stellen

Worauf kommt es bei einem Antrag auf Förderung an? Welche Fristen und Kriterien sind zu beachten? Hier erhalten Sie wichtige Hinweise zu den Besonderheiten einzelner Bundesländer und zu den Kriterien des Auswahlverfahrens.

Antragsphase 2025

Für die Antragstellung gelten grundsätzlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien des BMBF.

Es gilt die Förderrichtlinie 2022 mit den Änderungen von 2024:

Richtlinie für die Förderung der praxisorientierten Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten

Änderung der Richtlinie für die Förderung der praxisorientierten Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten (NEU)

Video

Am 24.04.24 gab es eine Videokonferenz der Programmstelle Berufliche Orientierung, die die relevanten Informationen zur Antragstellung vermittelte. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet. Sie können Sie auf der Unterseite ansehen und anhören. Das Video ist untertitelt.

Zum Video

Informationen zur Antragstellung

Die Frist für die Antragstellung im Jahr 2025 beginnt am 01.01.2025.
Die Antragsfrist endet am 01.03.2025.

Bitte beachten Sie die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer insbesondere für Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Abweichende Antragsfrist für Hessen 01.07.2025 bis 01.09.2025.

Neuantragssteller können sich auf der Startseite des Portals registrieren. Bereits registrierte Zuwendungsempfänger melden sich mit Ihrem Aktenzeichen oder Ihrer Registrierungsnummer und dem Passwort an. Alle Anträge auf Förderung müssen über das BOP-Portal gestellt, rechtsverbindlich unterschrieben und beim BIBB postalisch eingereicht werden (es gilt das Datum des Poststempels).

http://www.bop-portal.de 

Besonderheiten in den Bundesländern

Aufgrund von Vereinbarungen zwischen dem Bund und einzelnen Bundesländer gibt es Besonderheiten für die Antragstellung mit Schul-Kooperationen aus folgenden Bundesländern:

Nordrhein-Westfalen

Seit dem Schuljahr 2014/2015 sind alle 53 Kommunen in Nordrhein-Westfalen in das Gesamtsystem Übergang Schule-Beruf des Landes Nordrhein-Westfalen eingebunden. Damit können keine Anträge eines Antragstellers, der mit Schulen in Nordrhein-Westfalen kooperieren möchte, über das BIBB gefördert werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.keinabschlussohneanschluss.nrw.de

Hamburg

Anträge von Antragstellern, die mit Schulen in Hamburg kooperieren möchten, können seit der Antragsrunde 2015 nicht mehr über das BIBB gefördert werden. Interessenten können sich an folgende Stelle wenden: berufsorientierungsprogramm-hh@hibb.hamburg.de

Hessen

Das Antragsverfahren in Hessen wurde ab der Antragsrunde 2016 umgestellt. Der Bedarf an Maßnahmen in Hessen wird von einer Koordinierungsstelle erhoben. Anträge aus Hessen für die Antragsrunde 2025 (Förderzeitraum 01.01.2026 bis 31.08.2027) können vom 01.07.2025 bis zum 01.09.2025 über das BOP-Portal gestellt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Mit dem Antrag ist ein Letter of intent der regionalen Olov-Steuerungsgruppe einzureichen. Informationen zur Antragstellung sind hier eingestellt: https://www.olov-hessen.de/olov-strategie/bop-in-hessen.html. Organisatorische Fragen richten Sie bitte an die „Zentrale Stelle BOP in Hessen“ beim Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik – involas GmbH.

Kontaktdaten:

involas GmbH, Herrnstr. 53, 63065 Offenbach. Ansprechpartner: Markus Tscherezow, Tel.: 069-27224-761, E-Mail: bop-hessen@involas.com

Die Potenzialanalyse wird wie bisher über Kompo7 durchgeführt und kann vom BIBB nicht gefördert werden.

Baden-Württemberg

Die Potenzialanalyse erfolgt flächendeckend über Profil AC und kann beim BIBB nicht beantragt werden.

Potenzialanalysen und praxisorientierte BO-Tage für Gymnasien können nicht beantragt werden. Seit 2021 fördert das Land Berufsorientierungsmaßnahmen für Gymnasien im Rahmen des Sonderprogramms ProBeruf/Gym.

Kontaktdaten

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, Referat Berufliche Ausbildung, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart,

Ansprechpartnerin: Lisa Rapp, Tel.: 0711-123-2428

E-Mail: proberuf@wm.bwl.de

Weitere Informationen zum Landesprogramm:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/proberuf-berufserprobung-fuer-gymnasien-proberufgym/

Thüringen

In Thüringen werden Berufsorientierungsmaßnahmen über ein Landesprogramm durchgeführt. Anträge von Antragstellern, die mit Schulen in Thüringen kooperieren möchten, können über das BIBB nicht gefördert werden.

Kontaktdaten:

Handwerkskammer Südthüringen, BTZ Rohr-Kloster, Kloster 1, 98530 Rohr, Ansprechpartnerin: Frau Petra Bürger, Tel.: 036844/47305

Niedersachsen

Das Antragsverfahren in Niedersachsen beginnt seit der Antragsrunde 2024 wieder regulär zusammen mit den anderen Bundesländern. Im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 01.03.2025 ist die Antragstellung möglich. Es gilt das Datum des Poststempels.

Der Durchführungszeitraum ist auf das Kalenderjahr/Haushaltsjahr 2026 begrenzt. D. h. es können nur Maßnahmen beantragt werden, die in der Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. durchgeführt und vollständig abgeschlossen werden.

Ab dem 01.01.2026 (Antragsrunde 2025) ist keine Unterstützung bei der Durchführung der Potenzialanalyse durch BOP-Maßnahmeträger mehr vorgesehen und die Durchführung der Potenzialanalyse liegt bei den Schulen.

Brandenburg

Ab der Antragsrunde 2016 können Anträge von Antragstellern, die mit Schulen aus dem Land Brandenburg kooperieren möchten, über das BIBB nicht mehr gefördert werden und damit auch nicht über das BIBB gestellt werden. Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Land zur Initiative Bildungsketten greift ab Schuljahr 2017/18 ein landeseigenes Verfahren zur Umsetzung der Potenzialanalysen sowie der Werkstatttage. Weitere Informationen erhalten Sie über das Brandenburgische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Kontaktdaten:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Referat 34

Ansprechpartnerin: Bettina Abd el Maged, Tel.: 0331/866 3856,

E-Mail: Bettina.AbdelMaged@mbjs.brandenburg.de

Gymnasien:

Mit der neuen Förderrichtlinie des BMBF vom 22.12.2022 wurde der Weg gebahnt, um die Berufliche Orientierung auch am Gymnasium verbessern zu können.

Auch in der Antragsrunde 2025 haben Antragsteller aus Brandenburg die Möglichkeit, dass Sie BOP-Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in der Sekundarstufe II beantragen können.

Bremen

Ab der Antragsrunde 2017 können Antragsteller, die mit Schulen im Bundesland Bremen zusammenarbeiten, nicht mehr über das BIBB gefördert werden. Berufsorientierungsmaßnahmen werden über ein Landesprogramm bereitgestellt.

Rheinland-Pfalz

Regionalspezifischer Unterstützungsbedarf:
Seit der Antragsrunde 2018 kann für die Durchführung von Werkstatttagen bzw. BO-Tagen mit Schüler/innen von kooperierenden Schulen, für die ein besonderer Unterstützungsbedarf besteht, ein Zuschlag gewährt werden. Die Feststellung, ob ein Unterstützungsbedarf der Schule besteht, trifft die Steuerungsgruppe BOP-RLP. Die Schule muss hierzu den Bedarf bei der Steuerungsgruppe BOP-RLP anmelden. Das BIBB erhält von der Steuerungsgruppe nach Prüfung die Information über die Schulen mit Unterstützungsbedarf. Der Zuschlag wird bei der Bewilligung des BOP-Antrages berücksichtigt. Eine Beantragung des Zuschlags im Rahmen des BOP-Antrags ist nicht notwendig bzw. nicht möglich.

Kontaktdaten:

Steuergruppe BOP-RLP, Abteilung 3 Schulen, Stabsstelle für Berufs- und Studienorientierung, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kurfürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, Ansprechpartner: Lothar Schmidt, Tel.: 0651/9494-196, Fax: 0651/9494‑77196, lothar.schmidt@add.rlp.de, www.add.rlp.de.

Christiane Schönauer-Gragg, MINISTERIUM FÜR BILDUNG, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz, Telefon +49 (6131) 16 – 4090, Fax +49 (6131) 16 – 174090, christiane.schoenauer-gragg@bm.rlp.de, www.bm.rlp.de.

Profil-AC-Schulen:

Die für Profil-AC zertifizierten Lehrkräfte können sich bei der Durchführung der Potenzialanalysen durch für Profil-AC zertifizierte Kräfte des BOP-Maßnahmenträgers bzw. dessen Kooperationspartner unterstützen lassen. Für 60% der durchzuführenden Potenzialanalysen an allgemeinbildenden Schulen (außer Gymnasien) werden Mittel bewilligt.

Gymnasien:

Ab der Antragsrunde 2025 können nur noch zertifizierte Profil AC-Gymnasien an BOP teilnehmen, die vorab selbstständig Profil AC GYM bei den teilnahmewilligen BOP-Schülerinnen und Schüler durchführen.

Die bereits vereinbarte und in der Bund-Land-Vereinbarung festgehaltene Unterstützung von Profil AC von 60 % Unterstützung durch für Profil-AC zertifizierte Kräfte des BOP-Maßnahmenträgers bzw. dessen Kooperationspartner ist künftig insofern formatabhängig, als sie an die Durchführung der in Profil AC vorgeschriebenen Beobachtungsaufgaben geknüpft ist.

Potenzialanalysen

Wir bitten Sie, sich zur Abklärung der Darstellung der Inhalte der Potenzialanalyse im Antrag mit dem BIBB in Verbindung zu setzen. Die aktuelle Antragsmaske bildet die erforderlichen Angaben für die Antragsteller, die bei der Umsetzung der Potenzialanalyse nur als Beobachter/-innen fungieren, nicht ab.

Sachsen

Seit der Antragsrunde 2018 können Anträge von Antragstellern, die mit Schulen in Sachsen kooperieren möchten, nicht mehr über das BIBB gestellt werden. Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Land zur Initiative Bildungsketten greift seit dem Schuljahr 2019/2020 ein landeseigenes Verfahren zur Umsetzung der Potenzialanalyse und der Werkstatttage bzw. künftig der BO-Tage. Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsblatt zum Berufsorientierungsprogramm des Freistaates Sachsen (BOP SN) unter

Startseite - Berufliche Orientierung - sachsen.de

Mecklenburg-Vorpommern

Anträge von Antragstellern, die mit Schulen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern kooperieren möchten, können seit der Antragsrunde 2021 nicht mehr über das BIBB gefördert werden, weil Berufsorientierungsmaßnahmen im Rahmen einer Bund-Land-Vereinbarung über ein Landesprogramm bereitgestellt werden.

Weitere Informationen: Bildungsketten: Mecklenburg-Vorpommern

Gymnasien:

Mit der neuen Förderrichtlinie des BMBF vom 22.12.2022 wurde der Weg gebahnt, um die Berufliche Orientierung auch am Gymnasium verbessern zu können.

Auch in der Antragsrunde 2025 haben Antragsteller aus Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, dass Sie BOP-Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien beantragen können.

Sachsen-Anhalt

Anträge von Antragstellern, die mit Schulen im Bundesland Sachsen-Anhalt kooperieren möchten, können ab der Antragsrunde 2021 nicht mehr über das BIBB gefördert werden, weil Berufsorientierungsmaßnahmen im Rahmen einer Bund-Land-Vereinbarung über ein Landesprogramm bereitgestellt werden. Weitere Informationen:  Bildungsketten: Sachsen-Anhalt

Gymnasien:

Mit der neuen Förderrichtlinie des BMBF vom 22.12.2022 wurde der Weg gebahnt, um die Berufliche Orientierung auch am Gymnasium verbessern zu können.

Auch in der Antragsrunde 2025 haben Antragsteller aus Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, dass Sie BOP-Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien beantragen können.

Auswahlverfahren

Alle eingegangenen Anträge werden einem einheitlichen und transparenten Auswahlverfahren entsprechend der Richtlinien vom 22. Dezember 2022 unterzogen. Fristgerecht vorgelegte Anträge werden zunächst auf ihre formale Förderfähigkeit überprüft. Bestandteile dieser Prüfung sind:

  • Fristgerechter Eingang des Antrags bis zum jeweils in Nummer 7.1.1 der Förderrichtlinie definierten Stichtag über das Portal und auf dem Postweg. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Papierversion des Antrags muss rechtsverbindlich durch eine nachweislich dazu befugte Person unterschrieben sein.
  • Vollständigkeit des Antrags: Beizufügende Unterlagen sind im Antragsformular aufgeführt. Wichtig: Aktuelle Absichtserklärungen (letter of intent) oder Kooperationsvereinbarungen von allen im Antrag aufgeführten Schulen bzw. von der durch die zuständige oberste Landesbehörde benannten Stelle unter Angabe der voraussichtlichen Schülerzahlen je Schule für den Förderzeitraum 01.01.des Folgejahres bis 31.08.des übernächsten Jahres* sowie gegebenenfalls Kooperationsvereinbarungen mit weiteren beteiligten Partnern.
    * Ausnahme Niedersachsen: Der Förderzeitraum ist hier beschränkt auf das der Antragstellung folgende Kalenderjahr.
  • Erfüllung der Mindeststandards/Zuwendungsvoraussetzungen nach den Nummern 2 bis 4 der Richtlinien.

Es erfolgt eine regionale Verteilung der Mittel auf die Bundesländer. Unter den förderfähigen Anträgen aus den einzelnen Ländern wird anhand folgender Kriterien eine Rangfolge erstellt:

  • Eignung des Trägers und ggf. einbezogener Kooperationspartner
  • Projektorganisation
  • Schlüssiges Gesamtkonzept im Hinblick auf die Ziele des Programms
  • Gestaltung der Kooperation mit den Schulen und Eltern
  • Qualifikation des Personals
  • Ausgestaltung der Potenzialanalyse
  • Ausgestaltung der praxisorientierten BO-Tage
  • Gestaltung der Kooperation mit den Schulen und Eltern
  • Ausgestaltung der Persönlichen Begleitung
  • Ausgestaltung von Feedback und Reflexion

Für jedes Kriterium sind Indikatoren im Bewertungsformular definiert, die zur Beurteilung des Kriteriums herangezogen werden. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der Anträge für jedes Bundesland erstellt, in dem mehr förderfähige Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stehen. Die Auswahl der Projekte erfolgt entsprechend der Rangfolge.