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FAQ Durchführung von Potenzialanalysen mit dem Verfahren Profil AC in Niedersachsen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Kompetenzanalyse Profil AC, Durchführung sowie Dokumentation von Potenzialanalysen in der Übergangsphase in Niedersachsen.

(Stand: Januar 2025)

Muss die Potenzialanalyse in der Übergangsphase zwingend an den Schulen stattfinden oder kann diese in Ausnahmefällen bei den Trägern durchgeführt werden?

Da ab dem Jahr 2026 die Lehrkräfte die vollständige Durchführung der Potenzialanalyse an den Schulen in Niedersachsen übernehmen werden, sollte die Durchführung der Potenzialanalyse in der Schule umgesetzt werden. Sollte dies in der Übergangsphase vereinzelt aus organisatorischen Gründen noch nicht möglich sein, kann die Potenzialanalyse in begründeten Ausnahmefällen in den Räumlichkeiten der Bildungsträger durchgeführt werden.

Wer ist für die Bereitstellung von Unterlagen und Materialien (Aufgabenvorlagen, Schülerlisten, Zertifikate etc.) verantwortlich?

Alle allgemeinbildenden Schulen haben über Nibis-Schulleitungsaccount automatisch Zugang zur Verfahrensplattform Profil AC. Somit sind die Schulleitungen und Lehrkräfte, die das Profil AC Verfahren durchführen werden, in der Verantwortung, die Kompetenzanalyse administrativ abzuwickeln und alle dazugehörigen Unterlagen und Materialien bereitzustellen. Die BOP-Träger führen weiterhin die aus dem BOP- Portal generierten Unterschriftslisten für die spätere anteilige Abrechnung der Potenzialanalysen beim BIBB.

Wer gibt die Module vor, die verwendet werden?

Die Auswahl der Module erfolgt durch die verantwortlichen Lehrkräfte. Die BOP-Träger können bei der Auswahl der Module nach dem individuellen Bedarf der Schulen beratend unterstützen.

Müssen alle Module gemacht werden oder reicht eine Auswahl aus dem Modulpool? Wenn ja, gibt es eine Mindestanzahl, die absolviert werden muss?

Es ist entscheidend, dass nach einer Durchführung von Modulen des Verfahrens Profil AC ein Kompetenzprofil zur Verfügung steht. Für ein vollständiges Kompetenzprofil werden 2 Einzelaufgaben, 2 Gruppenaufgaben (alternativ die beiden Planspiele) und der kognitive Test benötigt. Nach der Kompetenzanalyse sind Reflexionsgespräche auf Basis der gewonnenen Ergebnisse durchzuführen.

Wer übernimmt die Auswertung der Daten? Schule oder Träger?

Die Erstellung und Weitergabe von Kompetenzprofilen obliegt den Schulen. Die BOP-Träger können nach Absprache mit den Schulen diesen Prozess unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse flankieren.

Wer übernimmt die Reflexionsgespäche?

Die Durchführung von individuellen Reflexionsgesprächen ist ein zentrales Element im Verfahren Profil AC und kann von Lehrkräften wie auch von BOP- Trägern durchgeführt werden. Hier ist eine individuelle Klärung mit den Schulen erforderlich. Ab 2026 sind hierfür die Schulen verantwortlich.

Welchen zeitlichen Umfang sollte die Umsetzung der Potenzialanalysen haben?

Es gibt keine zeitliche Vorgabe, bis wann alle Module abgeschlossen sein müssen. Das Verfahren Profil AC ist modular aufgebaut und in das schuleigene BO-Konzept integrierbar.

Wichtig ist, dass alle verpflichtenden Elemente des Kompetenzfeststellungsverfahrens Profil AC zuzüglich der individuellen Reflexionsgespräche vor den praktischen BO-Tagen beendet sein müssen. Ohne vorgelagerte Potenzialanalyse können keine praktischen BO-Tage durchgeführt werden.

Muss unbedingt das Profil AC Kompetenzfeststellungsverfahren angewendet werden oder können auch andere Verfahren angeboten werden?

Das Land Niedersachsen hat das Kompetenzfeststellungsverfahren Profil AC flächendeckend eingeführt und die Lehrkräfte, wie auch BOP-Träger, darin geschult. Somit ist das Verfahren Profil AC durchzuführen. Sollte dennoch ein anderes Verfahren als Profil AC angewendet werden, muss es den Qualitätsstandards des BMBF zur Durchführung von Potenzialanalysen im Rahmen des BOP entsprechen.

Müssen sich die BOP-Träger bei der Umsetzung der Potenzialanalyse an die Qualitätsstandards des BMBF zur Durchführung von Potenzialanalysen im Rahmen des BOP richten?

In Niedersachsen wird durch den Erlass zur Beruflichen Orientierung festgelegt, dass bei jeder Potenzialanalyse die Qualitätsstandards des BMBF eingehalten werden müssen. Insofern trifft dies auch auf die Umsetzung durch die BOP-Träger zu.

Was passiert, wenn die Schulen zu wenig (geschulte) Lehrkräfte haben und eine 50% Unterstützung nicht machbar ist? An wen sollen sich die Schulen wenden?

Es ist vorgesehen, dass die Lehrkräfte und sonstige pädagogische Mitarbeitende an den Schulen in Niedersachsen im Profil AC Kompetenzfeststellungsverfahren weiterhin kontinuierlich geschult werden.

Zur individuellen Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Profil AC stellt das Land Niedersachsen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Verfügung. Die Schulen können sich hierzu an das jeweils zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) wenden und ihren individuellen Schulungsbedarf melden.

Darüber hinaus werden landesseitig Schulungen über das NLC angeboten.

Wer nimmt die Berufsfeldwünsche der Schülerinnen und Schüler für die praktischen BO- Tage auf?

Die Schülerinnen und Schüler sollen bei der Auswahl der Berufsfelder individuell beraten werden. Die Auswahl der Berufsfelder ist von den BOP-Trägern durchzuführen, da diese Einheit zur Vorbereitung der BO-Tage dient und ein Element der praktischen BO-Tage darstellt.

Wie erfolgt der Nachweis der Teilnahme an der Potenzialanalyse bei den BOP-Trägern? Gibt es eine Anwesenheitsliste? Und wenn ja, wer schickt diese an das BiBB?

Die BOP- Träger sind wie bisher angehalten, die Schülerinnen und Schüler im BOP-Portal anzulegen und Anwesenheitslisten der Teilnehmenden zu führen. Die Anwesenheitslisten müssen täglich von den Schülerinnen und Schüler unterschrieben werden. Nach einer erfolgreich durchgeführten Potenzialanalyse können pro Schülerin oder Schüler max. 50% des Pauschalsatzes für Potenzialanalysen beim BIBB abgerechnet werden.

Werden die individuellen Reflexionsgespräche nach den praktischen BO-Tagen weiterhin von den BOP-Trägern durchgeführt?

Ja, die Durchführung von individuellen Feedbackgesprächen nach den BO-Tagen obliegt weiterhin den BOP-Trägern.

Reicht es aus, wenn die Schulen dem Träger die Einholung der Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten für die Potenzialanalyse bestätigen, oder müssen die Träger für die BO-Tage eine separate Einverständniserklärung einholen?

Die BOP-Träger sind wie bisher verpflichtet, für die Durchführung von Potenzialanalysen und der praktischen BO-Tage Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten einzuholen. Diese sind bei den BOP-Trägern aufzubewahren und im Falle einer Vor- Ort- Prüfung durch das BIBB vorzuzeigen. Dieses kann auch mit der Einverständniserklärung zur Potenzialanalyse gekoppelt werden.

Erhalten die BOP-Träger Zugänge zur Profil AC Plattform?

Das Verfahren Profil AC ist ein modular angelegtes Verfahren und soll in der Schule von geschulten Lehrkräften durchgeführt werden. Zugänge zur Profil AC Verfahrensplattform sind daher ab 2025 grundsätzlich den Schulen vorbehalten. BOP-Träger erhalten einen zeitlich befristeten Zugang zur Schulungsplattform der Firma MTO und können sich somit in das Verfahren und die Module einarbeiten, um dann in den Schulen die Lehrkräfte zu unterstützen.

Kontakt zum Berufsorientierungsprogramm

Hotline: (0228) 107-1031
E-Mail: berufsorientierung@bibb.de