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FAQ Richtlinie 2022 (Antragsrunde 2023)

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Richtlinie des Berufsorientierungsprogramms vom Dezember 2022 für die Antragsrunde 2023 zu Themen wie Antragstellung, ‑bewilligung, Durchführung sowie zu den Instrumenten Potenzialanalyse und BO-Tage.

(Stand: 19.07.2023)

Antragsberechtigung

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und vergleichbare Berufsbildungsstätten, die über eine entsprechende Erfahrung im fachpraktischen Teil der beruflichen Erstausbildung bzw. Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV-Zertifizierung), genauer: eine Trägerzulassung für Maßnahmen des Fachbereichs 3 „Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung“ verfügen. Darüber hinaus müssen Erfahrungen mit Jugendlichen der Altersklasse von 12 bis 20 Jahren vorliegen sowie Lernorte vorgehalten werden, die eine an Ausbildungs- und Arbeitsalltag ausgerichtete Berufliche Orientierung (BO) ermöglichen. Hierzu zählen auch die Berufsbildungswerke, die für Jugendliche mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen außerbetriebliche Erstausbildung in integrativer Form bieten.

Dürfen Schüler/-innen aus allen Bundesländern am BOP teilnehmen?

Wenn gleichgeartete Berufsorientierungsmaßnahmen im Rahmen einer Bund-Land-Vereinbarung über ein Landesprogramm bereitgestellt werden, dürfen diese Schüler/-innen nicht zusätzlich am BOP teilnehmen. Alle Besonderheiten in den Bundesländern sind zu finden unter: Antrag stellen

Welche Arten von Kooperationspartnern gibt es und welche Kriterien müssen diese erfüllen?

Es gibt Kooperationspartner, die ein oder mehrere Berufsfelder eigenverantwortlich durchführen. Diese müssen dieselben Kriterien erfüllen wie der Antragsteller selbst.

Außerdem können seit der Antragsrunde 2023 Kooperationspartner eingebunden werden, die zur Durchführung der praxisorientierten BO-Tage unterstützend tätig sind, beispielsweise um zusätzliche Aspekte eines Berufsfeldes zu beleuchten oder um in der Arbeit mit Gymnasien und der Sekundarstufe II (an Gymnasien und anderen Schulen mit gymnasialer Oberstufe) berufsfeldtypische Tätigkeiten anbieten zu können, für die ein Studium erforderlich ist. Das Berufsfeld „Pflege und Gesundheit“ kann auch mit Schulen des Gesundheitswesens als Kooperationspartner durchgeführt werden.

Antragstellung, Anlagen

Wo sind die Qualitätsstandards und weitere relevante Unterlagen zu finden?

Auf der Webseite www.berufsorientierungsprogramm.de werden neben umfangreichen Informationen und Hilfestellungen auch die Rechtsgrundlagen zur Antragstellung und die aktuellen Qualitätskriterien zu Potenzialanalyse und BO-Tagen zur Verfügung gestellt.

Qualitätsstandards Potenzialanalyse

Qualitätsstandards BO-Tage

Der Antrag und dem Antrag beizufügende Dokumente, für die es eine Mustervorlage gibt, sind im BOP-Portal hinterlegt. Der Antrag ist online zu stellen und rechtsverbindlich unterzeichnet per Post beim BIBB einzureichen.

BOP-Portal: www.bop-portal.de

Gibt es spezielle Antragsfristen?

Es gibt spezielle Antragsfristen. Grundsätzlich können Anträge in jedem Jahr in der Zeit vom 1. Januar bis 1. März beim Bundesinstitut für Berufsbildung über das Online-Portal (www.bop-portal.de) des Programms gestellt werden.

In diesem Jahr ist aufgrund der geänderten Förderrichtlinie eine Antragstellung grundsätzlich erst ab dem 01.04.2023 möglich. Eine Antragstellung für Hessen (s. u.) ist im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 01.09.2023 möglich. Eine Antragstellung für Niedersachsen (s. u.) ist im Zeitraum vom 01.06.2023 bis 01.09.2023 möglich.

Der ausgefüllte Antrag ist auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben fristgerecht mit Poststempel bis spätestens 01.09.2023 an das

Bundesinstitut für Berufsbildung

Arbeitsbereich 4.5 – Programmstelle Berufsorientierung

Postfach 20 12 64

53142 Bonn

zu senden. Es gilt das Datum des Poststempels. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn der Poststempel spätestens den 01.09.2023 aufweist. Der fristgerechte Eingang der Anträge für Hessen und Niedersachsen ist den Informationen zu den Besonderheiten der Länder zu entnehmen.

Der Antrag muss alle erforderlichen Angaben enthalten, die eine Bewertung des Projektes nach verschiedenen Kriterien ermöglicht. Er bildet die Grundlage für eine Auswahl zur Förderung nach einem Punkte-Ranking und entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Der Antrag kann erst geprüft bewertet werden, wenn er vollständig über das BOP-Portal bis spätestens zum 01.09.2023 gestellt wurde und dem BIBB ausgedruckt mit allen erforderlichen Anlagen rechtsverbindlich unterschrieben vorliegt. (Für Anträge aus Niedersachsen und Hessen gelten abweichende Antragsfristen. Diese sind den Informationen zu den Besonderheiten der Länder zu entnehmen.)

Dem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Bescheinigung des Finanzamtes über Gemeinnützigkeit (bei Antragstellern, die im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sind)
  • Erklärung zur Bonität bei Antragstellern, die (nicht gemeinnützige) juristische Personen des privaten Rechts sind
  • Nachweis der Rechtsverbindlichkeit der Unterschrift(en), ggf. Vollmacht
  • Absichtserklärungen (Letters of Intent) von allen beteiligten und im Antrag aufgeführten Schulen bzw. einer von der zuständigen obersten Landesbehörde benannten Stelle unter Angabe der Anzahl der voraussichtlich beteiligten Schüler/innen
  • Für Anträge aus Hessen ist eine Bescheinigung der regionalen OloV-Steuerungsgruppe mit der Angabe der beteiligten Schulen und der Anzahl der voraussichtlich beteiligten Schüler/innen verpflichtend beizufügen.
  • Nachweis über die Erfahrungen in der Erstausbildung bei vergleichbaren Berufsbildungsstätten (z. B. durch die AZAV-Zertifizierung: Trägerzulassung für Maßnahmen des Fachbereichs 3 „Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung“)
  • Anlage C zu subventionserheblichen Tatsachen
  • Ablaufplan der praktischen BO-Tage
  • Ablaufplan der Potenzialanalyse

Weitere Erläuterungen zur Antragstellung finden Sie im Online-Portal des Programms.

Welchen Durchführungszeitraum umfasst ein Antrag, der jetzt in 2023 gestellt wird?

Der Durchführungszeitraum für Antragsteller aus Niedersachsen beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2024. Die Durchführungszeiträume aller anderen Antragsteller beginnen am 01.01.2024 und enden am 31.08.2025.

Welche Dokumente sind ergänzend einzureichen?

Einige der notwendigen Formulare werden Ihnen im BOP-Portal zur Verfügung gestellt. Für die Letters of Intent/Kooperationsvereinbarungen gibt es keinen Musterentwurf. Auf weitere vorzulegende Dokumente, wie etwa Ihre Satzung oder die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, werden Sie hingewiesen. Inhaltliche Details zur geänderten Antragstellung entnehmen Sie bitte den Informationen der Webseite, die auch, jeweils zugeschnitten auf die einzelnen Abschnitte des Antrages, durch erläuternde Hilfetexte im BOP-Portal hinterlegt sind.

Wie müssen die Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen gestaltet sein?

Es gibt keinen Musterentwurf. Aber es muss die voraussichtliche Anzahl der teilnehmenden Schüler/‑innen enthalten sein, ebenso die Schule, die Schulform, die Sekundarstufe und die Durchführungsdauer. Es sind die mit der Potenzialanalyse und den praxisorientierten BO-Tagen verbundenen Leistungen des Trägers zu beschreiben. Es ist zudem die Erklärung erforderlich, dass die Maßnahmen kostenfrei angeboten werden.

Die Schulen müssen versichern, dass die Maßnahme sich ins schulische BO-Konzept einpasst, dass

  • die Möglichkeit einer angemessenen Vor- und Nachbereitung gegeben ist,
  • dass zur Dokumentation des BO-Prozesses ein Dokumentationsinstrument wie beispielsweise der Berufswahlpass oder die Berufswahlapp (bwapp) eingesetzt wird,
  • die Ergebnisse der Potenzialanalyse im schulischen Prozess zur individuellen Förderung einschließlich der Berufseinstiegsbegleitung (soweit für die jeweilige Schule zutreffend) und die Ergebnisse der BO-Maßnahme insgesamt im weiteren BO-Prozess der Jugendlichen genutzt werden, soweit dies datenschutzrechtlich möglich ist,
  • es sich bei der BO-Maßnahme (Potenzialanalyse und praxisorientierte BO-Tage) um eine Schulveranstaltung handelt.

Wann müssen Letters of Intent und wann eine Kooperationsvereinbarung eingereicht werden?

Mit der Antragstellung, also in der Antragsrunde 2023, spätestens am 01.09.2023, müssen verpflichtend zumindest Letters of Intent für jede Schule eingereicht werden. Für Hessen gilt der Termin 01.09.2023, für Niedersachsen der 01.09.2023 als spätester Abgabetermin (Poststempel). Danach eingehende Letters of Intent/ Kooperationsvereinbarungen zu Schulen, deren Letters of Intent nicht bereits bei Antragsstellung vorlagen, können in der Antragsphase nicht berücksichtigt werden. Die Kooperationsvereinbarung muss spätestens vor einer möglichen Bewilligung vorliegen.

Muss die Dauer der praxisorientierten BO-Tage bereits in der Kooperationsvereinbarung mit der Schule verbindlich festgelegt werden?

Der Durchführungszeitraum muss bei Antragstellung benannt sein. Dies kann als Letter of Intent oder als Kooperationsvereinbarung eingereicht werden. Eine Änderung der Durchführungsdauer kann dann im Rahmen eines Änderungsantrages nach Beginn des Bewilligungszeitraumes unter Vorlage einer neuen Kooperationsvereinbarung und eines neuen Ablaufplanes für die praxisorientierten BO-Tage gestellt werden. Eine Beantragung zusätzlicher Fördermittel ist zu Beginn des Bewilligungszeitraumes nicht möglich. Darüber kann abhängig von der Haushaltsmittelsituation erst im Laufe des Jahres 2024 entschieden werden.

Welche Fördersatzregelung gilt für Gesamtschulen?

Sie können mit Schüler/-innen von Gesamtschulen in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II Potenzialanalysen und praxisorientierte BO-Tage durchführen. Die Schüler/-innen der Sekundarstufe II sind wie die Schüler/-innen von Gymnasien zu behandeln. In der Berufsorientierungsmaßnahme müssen akademische Tätigkeiten handlungsorientiert umgesetzt werden. Deshalb ist der Ablaufplan der praxisorientierten BO-Tage entsprechend an diese Anforderung anzupassen. Diese Maßnahmen der Sekundarstufe II sind deshalb auch mit dem Pauschalbetrag von 38,00 € abzurechnen.

Beträgt der Tagessatz in Förderschulen wegen des erhöhten Aufwandes auch 38,00 €?

Nein, Förderschulen werden mit einem Tagessatz von 35,00 € abgerechnet.

Muss jeder Träger, der keine Überbetriebliche Bildungsstätte ist, jetzt bei der Antragstellung den Nachweis einer AZAV-Zertifizierung erbringen?

Der Träger muss einen aktuellen Nachweis über Erfahrung im fachpraktischen Teil der beruflichen Erstausbildung erbringen, z. B. über eine AZAV-Zertifizierung/Trägerzulassung für Maßnahmen des Fachbereichs 3 „Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung“.

Muss bei der Antragstellung im Jahr 2023 nachgewiesen werden, dass von der Agentur für Arbeit keine vergleichbaren Maßnahmen durchgeführt werden?

Die Vorlage einer Bestätigung durch die Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Die durch rechtsverbindliche Unterschrift unterzeichnete Angabe im Antrag ist ausreichend.

Wird das Setup des Portals geändert? Gibt es z. B. die Möglichkeit des Uploads von Word oder PDF‑Dokumenten?

Die Antragsstellung im Portal wird der Förderrichtlinie vom 12.12.2022 angepasst. Es gibt auch Download- und Upload-Funktionen im Antragsmodul. Der Antrag muss aber dennoch mit den erforderlichen Anlagen sowie den Letters of Intent oder Kooperationsvereinbarungen schriftlich per Post beim BIBB eingereicht werden. Anträge, die ausschließlich im BOP-Portal gestellt, aber nicht fristgerecht im Papierformat eingereicht werden, können ggf. nicht berücksichtigt werden.

Muss für jede Schulform, Jahrgangsstufe oder Anzahl der praxisorientierten BO-Tage ein eigener Antrag gestellt werden?

Nein. Sie beschreiben im Antrag das Grundkonzept und gehen dann auf Unterschiede ein, wenn Sie mit unterschiedlichen Schulformen oder Jahrgangsstufen arbeiten bzw. die BO-Tage mit unterschiedlicher Dauer anbieten.

Gibt es bei der Beschreibung der Räumlichkeiten im Antrag die Möglichkeit, Fotos der Werkstätten und Seminarräumen hochzuladen?

Eine Upload-Funktion für Fotos ist im aktuellen, für die Antragsrunde 2023 zu nutzenden Antragsmodul noch nicht implementiert.

Frage zu den vier ausführlich zu beschreibenden Berufsfeldern: Was muss in der Projektskizze dargestellt werden, was in den beizufügenden Ablaufplänen?

Der beizufügende Ablaufplan ist eher ein detaillierter Zeitplan. In der Projektskizze geht es um eine ausführliche, inhaltliche Beschreibung des jeweiligen Berufsfelds.

Können die BO-Tage auch in der 9. Klasse stattfinden, wenn ich mit Gesamtschulen arbeite? Wann muss dann die PA sein?

Die Potenzialanalysen können ab Klasse 7 und die BO-Tage ab Klasse 8 durchgeführt werden. In diesem Rahmen ist der Durchführungszeitpunkt flexibel, wenn das Vorgehen konzeptionell gut begründet ist.

Sind in den 7 Stunden Aufenthalt in den Werkstätten innerhalb der BO-Tage auch die Fahrtzeiten (Hin- und Rückweg zum Träger bzw. zur Schule) enthalten?

Nein, die Fahrzeiten sind nicht enthalten.

Zielgruppe/Schulen

An welche Jugendlichen richtet sich das Programm?

Das Angebot dieser Beruflichen Orientierung richtet sich an Schüler/-innen der Sekundarstufe I allgemeinbildender Schulen, Schüler/-innen der Sekundarstufe II an Gesamtschulen und Gymnasien, sowie Schüler/-innen allgemeinbildender, vollzeitschulischer Bildungsgänge von beruflichen Schulen, die nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Schüler/-innen von Gymnasien in den Sekundarstufen I und II sowie Schüler/-innen von Gesamtschulen in der Sekundarstufe II lernen neben beruflichen auch typische Tätigkeiten aus akademischen Berufsbildern handlungsorientiert kennen.

Welche Bildungsgänge von Beruflichen Schulen können am BOP teilnehmen?

Die Antragstellung wird möglich sein für allgemeinbildende, vollzeitschulische Bildungsgänge, die nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Ausgenommen sind Schüler/-innen, die bereits über einen anerkannten Berufsabschluss verfügen.

Welche Jahrgangsstufe soll im Antrag bei Maßnahmen mit Berufsbildenden Schulen angeklickt werden? Diese sind nicht mehr in Jahrgängen organisiert, es gibt hierfür aber keine von Jahrgängen abweichende Ankreuzmöglichkeit.

Wähen Sie hier die höchstmögliche Jahrgangsstufe der Sek I aus. Die Option der zusätzlichen Ankreuzmöglichkeit wird zur nächsten Antragsrunde ergänzt.

Müssen die Schüler/-innen eine staatliche Schule besuchen, um am BOP teilnehmen zu dürfen?

Nein, auch Schüler/-innen von staatlich anerkannten Privatschulen dürfen am BOP teilnehmen.

Dürfen Schüler/-innen beruflicher Schulen, die bereits in der allgemeinbildenden Schule am BOP teilgenommen haben, noch einmal teilnehmen?

Die BOP-Teilnahme von Schüler/-innen aus Bildungsgängen an Beruflichen Schulen, die nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, ist möglich, auch wenn diese bereits in der allgemeinbildenden Schule am BOP teilgenommen haben. Die Konzeption für Maßnahmen an BBS sollte sich dementsprechend auch von der für allgemeinbildende Schulen unterscheiden.

Antragsprüfung

Nach welchen Kriterien werden die Anträge geprüft?

Die Anträge müssen die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen erfüllen. Diese sind in den Nummern 2 bis 4 der Richtlinien dargestellt. Anträge, die die formalen Förderkriterien bzw. die Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllen, werden abgelehnt.

Die formalen Förderkriterien sind:

  • fristgerechter Eingang
  • Vollständigkeit des Antrags
  • Erfüllung der Mindeststandards/Zuwendungsvoraussetzungen

Es erfolgt eine regionale Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bezogen auf die Zahl der Abgänger ohne Hauptschulabschluss in den Bundesländern. Unter den förderfähigen Anträgen aus den einzelnen Bundesländern wird anhand von weiteren Kriterien (z. B. Eignung des Trägers, Ausgestaltung der Potenzialanalyse u. a.) in den Bundesländern eine Rangfolge erstellt, in denen mehr Anträge gestellt wurden, als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Das Auswahlverfahren und das Bewertungsverfahren werden auf der Internetseite des Programms erläutert: www.berufsorientierungsprogramm.de.

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Durchführung der Berufsorientierungsmaßnahme allgemein

Werden die 10 Stunden Vor- und Nachbereitung pro Schüler/-in oder pro Gruppe gerechnet? Und wieso gibt es dafür nur einen Tagessatz?

Die Abrechnung der Vor- und Nachbearbeitung ist Schüler/-innen-bezogen, dennoch findet die Umsetzung der Vorbereitung in der Regel in der Gruppe/Klasse statt. Die Vor- und Nachbereitung setzt sich zusammen aus Bestandteilen mit und ohne Beteiligung von Schüler/-innen. Dennoch wird dafür eine Tagespauschale pro Schüler/-in bezahlt.

Kann man die Vor- und Nachbereitung auch an die Schulen abgeben?

Nein. Der Zuwendungsempfänger ist zur Durchführung der Vor- und Nachbereitung verpflichtet.

Wie werden die Vorbereitung und Nachbereitung dokumentiert und nachgewiesen?

Es gibt ein Formular, das durch die Schule unterzeichnet werden muss und Ihnen im BOP-Portal zur Verfügung gestellt wird. Es ist nicht erforderlich, dass für die Vor- und Nachbereitung die Unterschriften der Schüler/-innen eingeholt werden.

Muss die Vor- und Nachbereitung in den Schulen stattfinden?

Nein, zum Ort der Vor- und Nachbereitung werden keine Vorgaben gemacht. Die Durchführung kann auch beim Träger erfolgen.

Denkbar ist z. B. auch folgende Lösung: Die Berufsorientierungstage werden an 8 Tagen durchgeführt und am Tag vor den BO-Tagen findet die Vorbereitung und am Tag nach den BO-Tagen die Reflexionsgespräche beim Träger statt. Abzurechnen wären dann 10 Tagesätze, davon 8 für BO-Tage, 2 für Vor- und Nachbereitung.

Sind zwei Reflexionsgespräche (jeweils nach der Potenzialanalyse und nach den BO-Tagen) durchzuführen?

Ja, es sind wie bisher auch zwei Reflexionsgespräche, jeweils nach der Potenzialanalyse und nach den praxisorientierten BO-Tagen, verpflichtend durch den Zuwendungsempfänger mit allen Schülern/‑innen als Einzelgespräch durchzuführen.

Können Reflexionsgespräche auch digital durchgeführt werden?

Ja, das ist möglich. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die Jugendlichen die gesprächsführende Person bereits in Präsenz kennen gelernt haben und die technischen Möglichkeiten eine reibungslosen Gesprächsverlauf und gute Gesprächsatmosphäre zulassen.

Wir möchten mit Gymnasien und/oder der Sekundarstufe II an einer Gesamtschule arbeiten. Welche Anforderungen an das Personal gibt es, um akademische Tätigkeiten im Rahmen des BOP darzustellen?

Die Schüler/-innen müssen die Möglichkeit erhalten, Schnittstellen beruflicher oder akademischer Bildung nicht nur theoretisch, sondern praktisch und handlungsorientiert kennenzulernen. Dazu ist die Einbeziehung typischer akademischer Tätigkeiten in jedem Berufsfeld unerlässlich. Wenn dies in einzelnen Berufsfeldern nicht alleine durch den Antragsteller geleistet werden kann, sollen diese mit geeigneten Kooperationspartnern konzeptionell erarbeitet werden und die praxisorientierten BO‑Tage in den entsprechenden Berufsfeldern gemeinsam durchgeführt werden. Lernortwechsel sind dabei möglich.

Welche Qualifikation benötigt der unterstützend tätige akademische Kooperationspartner/ bzw. dessen eingesetztes Personal?

Das eingesetzte Personal des akademischen Partners muss eine fachliche und pädagogische Qualifikation nachweisen können. Als fachliche Qualifikation gilt ein abgeschlossenes Studium mit inhaltlichem Schwerpunkt des Berufsfeldes oder mit einem Studienabschluss sowie mindestens einjähriger Berufserfahrung im jeweiligen Berufsfeld. Die pädagogische Qualifikation ist nachzuweisen durch einschlägige Erfahrung in der Anleitung, Beratung oder pädagogischen Begleitung von Jugendlichen oder in der Zusammenarbeit mit Studierenden in den ersten Semestern, etwa durch die Durchführung von Lehrveranstaltungen.

Ich habe bereits in einem Berufsfeld eine entsprechend qualifizierte Person, die bei uns angestellt ist. Sind die Anforderungen an das Personal damit in diesem Berufsfeld abgedeckt?

Sollte das Personal des Antragstellers o.g. Qualifikationen vorweisen und akademische Tätigkeiten in jedem Berufsfeld praktisch und handlungsorientiert umsetzen können, so kann dieses entsprechend eingesetzt werden. Für Berufsfelder, in denen kein geeignetes Personal des Antragstellers zur Verfügung steht, muss ein geeigneter akademischer Partner beteiligt werden.

Ich kann keinen akademischen Partner finden, möchte aber dennoch das Berufsorientierungsprogramm für Gymnasien und/oder die Sekundarstufe II anbieten.

Für Gymnasien und die Sekundarstufe II kann nur dann ein Berufsfeld angeboten werden, wenn das Personal des Antragstellers eine gleichwertige Umsetzung der Schnittstellen beruflicher oder akademischer Bildung entsprechend der o.g. Ausführungen gewährleisten kann oder wenn ein entsprechender Kooperationspartner bzw. eine geeignete Honorarkraft im entsprechenden Berufsfeld eingebunden wird.

Was ist unter pädagogischen Fachkräften zu verstehen?

Welche pädagogische Qualifikation für die Potenzialanalyse und welche für die BO-Tage mitzubringen sind, ist in den Qualitätsstandards zur PA und zu den BO-Tagen beschrieben. Alle Personen beim Bildungsträger, die in die inhaltliche Konzepterstellung und Projektleitung und in die Arbeit mit den Jugendlichen involviert sind, müssen eine den jeweiligen Standards entsprechende pädagogischen Qualifikation mitbringen und gelten in diesem Sinne als pädagogischen Fachkräfte.

Gibt es zur Dokumentation der PA oder der BO-Tage ein Begleitheft?

Da im BOP unterschiedlichen Aufgaben, Verfahren und Vorgehensweisen kommen, ist es nicht möglich, ein allgemeingültiges Begleitheft zur Dokumentation zu erstellen. Das BIBB arbeitet aber aktuell an der Erstellung von Vorlagen, die für die Erstellung eines Begleithefts zur Dokumentation genutzt werden können. Es ist aber selbstverständlich möglich, ein eigenes Begleitheft zu entwerfen.

Gibt es Vorgaben oder einen Leitfaden für die Fragen der Standortbestimmung?

Es gibt die Vorgaben in den Qualitätsstandards und Anregungen, welche Inhalte und Fragestellungen thematisiert werden können und sollen.

Standortbestimmung Potenzialanalyse: Die individuelle Standortbestimmung der Potenzialanalyse - Berufsorientierungsprogramm

Standortbestimmung praxisorientierte BO-Tage: Individuelle Standortbestimmung - Berufsorientierungsprogramm

Gibt es einen Personalschlüssel für die Standortbestimmung?

Bei der Potenzialanalyse ist der Schlüssel für die Gruppenaufgaben 1:10. Bei den BO-Tagen darf die maximale Gruppengröße von 15 Schüler/-innen auch bei der Standortbestimmung nicht überschritten werden.

Wie kann mit Jugendlichen umgegangen werden, die in der Potenzialanalyse oder den praxisorientierten BO-Tagen die Mitarbeit verweigern?

Einige hilfreiche Gedanken dazu finden Sie im Dossier „pädagogische Begleitung“. Um Jugendliche nicht bloßzustellen sollte in Kleingruppensettings eine Gelegenheit gesucht werden, mit dem oder der Jugendlich allein zu sprechen.

Schweigende Jugendliche - Berufsorientierungsprogramm

Zahlungsmodalitäten

Gibt es eine Vergütung der Vor- und Nachbereitung und der Reflexionsgespräche jeweils für die Potenzialanalyse und für die praxisorientierten BO-Tage?

Die separate Vergütung der Vor- und Nachbereitung und der Reflexionsgespräche gilt nur für die praxisorientierten BO-Tage. Beides ist bei der Potenzialanalyse wie bisher im Pauschalbetrag für die Potenzialanalyse enthalten. Dieser erhöht sich auf 180,00 €.

Wie kommt man bei zehn praxisorientierten BO-Tagen auf 420,00 € bzw. 456,00 € bei zehn Tagen?

Es dürfen bis zu zwölf Tagessätze abgerechnet werden. Ein Tagessatz à 35,00 € bzw. 38,00 € für die Vor- und Nachbereitung, bis zu zehn Tagessätze für die Durchführung der praxisorientierten BO-Tage und ein weiterer Tagessatz nach Durchführung des individuellen Reflexionsgespräches nach Abschluss der Gesamtmaßnahme.

Wer finanziert die Fahrtkosten der Schüler/-innen?

Die Maßnahme muss sowohl für die Schüler/-innen als auch die Schulen kostenfrei angeboten werden. Eine Finanzierung der Fahrtkosten durch das BMBF ist nicht möglich, da es sich um eine Festbetragsfinanzierung handelt. Ggf. anfallende Fahrtkosten sind aus den abgerechneten Fördermitteln zu decken.

Wie werden die Potenzialanalysen und praxisorientierten BO-Tage abgerechnet?

Die Potenzialanalyse wird wie vorher mit einem Pauschalbetrag abrechnet, dieser erhöht sich auf 180,00 € pro Schüler/-in.

Die Abrechnung der praxisorientierten BO-Tage erfolgt in Tagespauschalen. Bei einer geplanten Durchführungsdauer von bis zu sechs BO-Tagen muss eine Mindestteilnahmedauer von drei Tagen vorliegen, bei sieben und mehr BO-Tagen sind mindestens fünf Tage erfolgreich zu absolvieren. Bei einer kürzeren Teilnahme ist keine Förderung/Abrechnung möglich.

Gilt der Satz von 35,00 €, bzw. 38,00 € in Vor- und Nachbereitung pro Tag und sind beide Tage verpflichtend in dem Umfang anzubieten?

Vor- und Nachbereitung werden durch einen Pauschalbetrag von 35,00 € bzw. 38,00 € abgerechnet. Das Reflexionsgespräch zu den praxisorientierten BO-Tagen wird zusätzlich mit 35,00 € bzw. 38,00 € abgerechnet. Nur mit diesen beiden Bestandteilen sind die praxisorientierten BO-Tage vollständig.

Ab wann gelten die neuen Fördersätze?

Die neuen Fördersätze werden für Anträge der Antragsrunde 2023, deren Bewilligungszeitraum am 01.01.2024 beginnt, angewendet.

Bislang können im BOP-Portal nur Pauschalbeträge abgerechnet werden. Wie wird die Abrechnung technisch umgesetzt?

Das BOP-Portal wird zur Umsetzung der neuen Förderrichtlinie vollständig überarbeitet. Alle benötigten Funktionen werden angepasst.

Ist als Nachweis für die korrekte Abrechnung eines Durchgangs weiterhin "nur" eine Unterschriftenliste nötig?

Für die Durchführung der Potenzialanalyse sowie des dazugehörigen Reflexionsgespräches ist eine Liste zu führen, die jeden Tag von den Schülern/-innen unterzeichnet werden muss. Dasselbe gilt für die praxisorientierten BO-Tage. Darüber hinaus ist zum Nachweis der Vor- und Nachbereitung ein Dokument auszufüllen und durch die Schule zu unterzeichnen, um den Anspruch auf die Abrechnung der Tagessätze à 35,00 € bzw. 38,00 € für die Schüler/-innen dieser Schule zu dokumentieren. Die künftig verpflichtend zu nutzenden Unterschriftenlisten werden zur Verfügung gestellt.

Ist es vorgesehen, dass Unterschriftenlisten digital hochgeladen werden können?

Für die Antragsrunde 2023 müssen die Unterlagen wie bisher per Post an das BIBB gesandt werden.

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Zwischennachweis und Verwendungsnachweis

Welche Form hat der Zwischennachweis?

Es ist bis spätestens vier Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis zu führen. Zur Erstellung des Verwendungsnachweises ist das BOP-Portal zu nutzen. Dort sind die erforderlichen Vordrucke eingestellt. Der Nachweis ist rechtsverbindlich zu unterschreiben und per Briefpost beim BIBB einzureichen.

Der Nachweis besteht aus den folgenden Elementen:

  • Sachbericht
  • zahlenmäßiger Nachweis: Darstellung der durchgeführten Maßnahmen und der erhaltenen Mittel (Anlage 1 des Nachweises)
  • statistische Auswertungen (Anlage 2 des Nachweises)
  • Original-Teilnahmelisten für Schülergruppen mit vollständig durchgeführten Maßnahmen im Haushaltsjahr (Um welche Schülergruppen es sich handelt, wird im Vordruck zum Zwischennachweis innerhalb des Portals angegeben.)


Im Sachbericht sind die im vergangenen Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen mit Schülerzahl sowie den angebotenen und gewählten Berufsfeldern zu beschreiben. Es ist insbesondere auf das erzielte Ergebnis der Erreichung des Zuwendungszwecks und auf Besonderheiten bei der Durchführung der Maßnahmen einzugehen.

(Schluss-)Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Bewilligungszeitraums vorzulegen. Zur Erstellung des Verwendungsnachweises ist das BOP-Portal zu nutzen. Dort sind die erforderlichen Vordrucke eingestellt. Der Nachweis ist rechtsverbindlich zu unterschreiben und per Briefpost beim BIBB einzureichen.

Der Schlussverwendungsnachweis besteht aus den folgenden Elementen:

  • Sachbericht
  • eine Angabe der Durchschnittskosten je Maßnahme/Schüler/-in
  • eine Bestätigung, dass die weiteren Ausgaben, die über den Festbetrag hinausgehen, durch Eigen- und/oder Drittmittel gedeckt wurden
  • zahlenmäßiger Nachweis: Darstellung der durchgeführten Maßnahmen und der erhaltenen Mittel (Anlage 1 des Nachweises)
  • Benennung der Kooperationspartner für die praxisorientierten BO-Tage
  • Benennung Dritter bei der Vergabe der Potenzialanalysen
  • statistische Auswertungen (Anlage 2 des Nachweises)
  • Original-Teilnahmelisten für weitere Schülergruppen mit vollständig durchgeführten Maßnahmen während des Bewilligungszeitraums (Um welche Schülergruppen es sich handelt, wird im Vordruck zum Verwendungsnachweis innerhalb des Portals angegeben.)

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Potenzialanalyse

Darf die Potenzialanalyse auch unabhängig von den BO-Tagen stattfinden?

Eine Durchführung nur von Potenzialanalysen ist nicht zulässig. Potenzialanalysen und praxisorientierte BO-Tage sind beide zwingend durchzuführende Bestandteile der förderfähigen Berufsorientierungsmaßnahme.

Welche Elemente gehören jetzt zur Potenzialanalyse und wie sollen sie praktisch umgesetzt werden?

Für die Umsetzung der Potenzialanalyse werden keine Verfahren vorgeschrieben. Aber jede Potenzialanalyse muss folgende wesentliche Bestandteile umfassen:

  1. Einführung in das Instrument Potenzialanalyse
  2. Individuelle Standortbestimmung
  3. Handlungsorientierte Aufgaben
  4. Biografieorientierte Aufgaben
  5. Erkundung erster beruflicher Neigungen und Interessen
  6. Begleitende Reflexion
  7. Reflexionsgespräch
  8. Dokumentation der Ergebnisse

Die Elemente sind in den Qualitätsstandards zur Potenzialanalyse ausführlicher beschrieben. Auf der Webseite des BOP sind darüber hinaus praktische Beispiele zur Umsetzung zu finden:

Potenzialanalyse NEU

Kann das Konzept für die Potenzialanalyse selbst erstellt werden? Wie lange dauert die Überprüfung der Potenzialanalyse durch das BIBB?

Ja, wie bisher kann man eine Potenzialanalyse selbst erstellen. Sie muss den Qualitätsstandards der Potenzialanalyse 2022 entsprechen. Da keines der primär handlungsorientierten Verfahren, die bisher zum Einsatz gekommen sind, die neuen Qualitätsstandards vollumfänglich erfüllt, wird eine eigene Konzepterstellung durch den Träger die Regel sein. Die Konzepte werden mit Eingang des Antrags durch das BIBB geprüft. Eine Vorabprüfung der selbst konzipierten Potenzialanalyse durch das BIBB erfolgt nicht.

Wie wird die Stundenverteilung auf die verschiedenen Elemente in der Potenzialanalyse dokumentiert?

Die Stundenverteilung für die Potenzialanalyse sollte aus dem Ablaufplan ersichtlich sein, der dann durch das BIBB wie bisher auch geprüft wird. Wichtig ist ein schlüssiges Gesamtkonzept.

Was heißt personelle Kontinuität bei der Potenzialanalyse?

Für die Moderation der Potenzialanalyse und die pädagogische Begleitung der Gruppenaufgaben soll durchgehend das gleiche Personal eingesetzt werden. Für handlungsorientierten Aufgaben können zusätzliche pädagogische Fachkräfte hinzugezogen werden. Die Reflexionsgespräche sollen ausschließlich durch pädagogische Fachkräfte geführt werden, die die Jugendlichen aus der Aufgabenphase der Potenzialanalyse kennen.

Kann die Potenzialanalyse in allen Bundesländern im Rahmen des BOP durchgeführt und abgerechnet werden?

Alle Besonderheiten in den Bundesländern sind zu finden unter:

Antrag stellen

Wie können die Ergebnisse aus der Potenzialanalyse einbezogen werden in den Ländern, in denen die Potenzialanalyse in der Verantwortung der Schulen ist?

Die Ergebnisse aus der Potenzialanalyse müssen nicht individuell vorliegen, um in den weiteren Verlauf des BOP einbezogen zu werden. So können sie z.B. in der Vorbereitung der BO-Tage in einer Form aufgegriffen werden, die den Jugendlichen die Potenzialanalyse wieder in Erinnerung ruft. Anregungen dazu sind zu finden in dem Beispiel zu einer vorbereitenden Unterrichtseinheit auf der BOP-Webseite: Unterrichtseinheit zur Vorbereitung der Schüler/-innen auf die BO-Tage (berufsorientierungsprogramm.de)

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Praxisorientierte BO-Tage

Muss vor den praxisorientierten BO-Tagen zwingend eine Potenzialanalyse durchgeführt werden?

Ja, die Teilnahme der Schüler/-innen an einer vorgelagerten Potenzialanalyse im Rahmen des BOP ist verpflichtend, sofern diese nicht bereits von anderer Seite, z.B. durch die Schulen, sichergestellt wird. Sie können mit der Durchführung auch einen Kooperationspartner beauftragen. Auch wenn die Potenzialanalyse von anderen durchgeführt wird, muss sie den Qualitätskriterien des BMBF entsprechen. Bei der Durchführung landeseigener Potenzialanalyse-Verfahren kann entsprechend einer gültigen Vereinbarung zwischen Bund, Land und BA davon abgewichen werden.

Sind die Elemente Vor- und Nachbereitung und das Reflexionsgespräch verpflichtend oder können sie mit verbundenem Verzicht auf die Förderung entfallen?

Beide Elemente sind verpflichtend vorgesehen.

Was gehört zur Vor- und Nachbereitung der praxisorientierten BO-Tage?

Die Vorbereitung der praktischen BO-Tage umfasst sowohl die Anbahnungsgespräche und Planungen zur Umsetzung der Maßnahme mit der kooperierenden Schule, die Information der Eltern als auch die inhaltliche Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler.

Die Nachbereitung umfasst in erster Linie die Evaluation der Maßnahme mit der Schule.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Vor- und Nachbereitung der BO-Tage

Was gehört alles zu den praxisorientierten BO-Tagen?

Die praxisorientierten BO-Tage starten mit einer Standortbestimmung in der Kleingruppe, in denen die Schüler/-innen ihre individuellen Ziele für die BO-Tage formulieren. Danach schließt sich die Erkundung der Berufsfelder an. Jedes Berufsfeld umfasst mindestens zwei Tage. Zum Abschluss findet eine Gesamtauswertung der BO-Tage in der Gruppe statt.

Die Vor- und Nachbereitung und die Reflexionsgespräche gehören auch zu den BO-Tagen, finden aber außerhalb des gewählten Durchführungszeitraums von fünf bis zehn Tagen statt.

Auf der Webseite des BOP sind weitere Erläuterungen zur Gestaltung der praxisorientierten BO-Tage und praktische Beispiele zur Umsetzung zu finden: BO-Tage NEU - Berufsorientierungsprogramm

Kann die Standortbestimmung auch vor den BO-Tagen in der Schule stattfinden?

Nein, die Standortbestimmung ist Teil der praxisorientierten BO-Tage und soll am ersten Tag beim Träger stattfinden. Ziel ist, dass jede und jeder Jugendliche am Ende der Standortbestimmung für sich eine Fragestellung formulieren kann, was er oder sie im Kontext der BO-Tage ausprobieren oder herausfinden möchte. Deswegen sollen die Standortbestimmung und die praktische Erkundung der Berufsfelder zeitlich direkt zusammenhängen.

Die Vorbereitung, die vor den praxisorientierten BO-Tagen in der Schule stattfindet, ist ein zusätzlicher Baustein. Hier geht es in erster Linie darum, dass die Schülerinnen und Schüler den Träger kennenlernen, etwas über die Berufsfelder erfahren und Berufsfelder auswählen können, in die sie gerne hineinschnuppern möchten.

Gelten Berufsfelder auch als zweitägig, wenn an einem der beiden Tage die Standortbestimmung oder die Gesamtauswertung stattfindet?

In der Antragsrunde 2023 gelten Berufsfelder auch dann als 2-tägig, wenn die Standortbestimmung oder Gesamtauswertung an einem der beiden Tage stattfindet. Grundsätzlich gilt: es muss deutlich werden, dass die Berufsfelder eine ausreichende Tiefe abgebildet werden. Eine andere Lösung wäre, die Berufsfelder 2,5 tägig anzubieten.

Wie hoch ist der erwartete zeitliche Umfang der individuellen Standortbestimmung und der abschließenden Gesamtauswertung?

Der Umfang der individuellen Standortbestimmung und der abschließenden Gesamtauswertung der praktischen BO-Tage ist zeitlich nicht festgelegt. Es muss aber deutlich werden, dass die in den Qualitätsstandards vorgegeben Inhalte in ausreichender Tiefe aufgenommen werden. Auch muss das Vorgehen zum Gesamtkonzept passen. Ein Beispiel zur Ausgestaltung der individuellen Standortbestimmung finden Sie auf der Internetseite: : Individuelle Standortbestimmung - Berufsorientierungsprogramm

Müssen immer alle Berufsfelder angeboten werden oder kann – je nach Schulwunsch und Schüler/‑innen-Bedürfnissen – auch eine Auswahl vorgegeben werden?

Es müssen nicht zwingend alle Berufsfelder angeboten werden. Es muss aber zwingend je ein Berufsfeld aus jedem der vier Berufshauptfelder angeboten werden.

Bei einer Durchführungsdauer von fünf- und sechstägigen BO-Tagen müssen mindestens vier Berufsfelder aus allen Berufshauptfeldern angeboten werden, ab siebentägigen BO-Tagen müssen mindestens fünf Berufsfelder angeboten werden. Die Schüler/-innen durchlaufen dann zwei Berufsfelder bei fünf- oder sechstägiger Durchführungsdauer, bzw. mindestens drei Berufsfelder bei einer sieben- bis zehntägigen Durchführungsdauer. Jedes Berufsfeld muss mindestens zweitägig durchgeführt werden.

Für berufsfeldübergreifende Projekte gibt es eine Sonderregelung: Es sind mindestens zwei Tage für jedes berührte Berufshauptfeld einzuplanen.

Gibt es eine Übergangsregelung, bis die neue Vorgabe zur Kombination der Berufshauptfelder zwingend umgesetzt werden muss?

Ja, es gibt eine Übergangsregelung, die nur für die Antragsrunde 2023 gilt. Kann ein Antragssteller zum Zeitpunkt der Antragsstellung 2023 nicht alle vier Berufshauptfelder im geforderten Umfang abdecken, gilt für die Antragsstellung 2023 folgende Ausnahmeregelung:

Das betreffende Berufshauptfeld kann in zeitlich verkürzter Form im Rahmen eines berufshauptfeldübergreifenden Projekts dargestellt werden. Der zeitliche Umfang, der auf Tätigkeiten aus dem betreffenden Berufshauptfeld entfällt, darf die Dauer von mindestens zwei Tagen unterschreiten. Idealerweise ist dieses Berufshauptfeld durch Maßnahmen, beispielsweise eine Hospitation in einem entsprechenden Betrieb, zu ergänzen.

Welche möglichen Kombinationen sind erlaubt?

Aus den vier Berufshauptfeldern …

  1. Soziales, Pflege, Gesundheit
  2. Wirtschaft und Verwaltung, Verkehr und Logistik, Tourismus und Gastgewerbe
  3. Gewerbe und Technik, Industrie, Naturwissenschaft
  4. Handwerk

… sind Kombinationen der Blöcke: I/III, I/IV, II/III, II/IV zulässig.

Kann man von der vorgeschriebenen Kombination der Berufshauptfelder abweichen?

Grundsätzlich nicht. Durchlaufen die Schülerinnen und Schüler jedoch drei oder mehr Berufsfelder, können diese zusätzlichen Berufsfelder aus den Berufshauptfeldern stammen, die nicht Teil der vorgeschriebenen Kombinationen sind.

Was ist ein „beruflicher Anwendungsfall“?

Der berufliche Anwendungsfall ist das Szenario, in das die praktischen und handlungsorientierten Arbeitsaufträge in einem Berufsfeld eingebettet sind.  Damit sollen idealerweise Ausbildungs- und Arbeitsabläufe veranschaulicht werden, die typisch für das gesamte Berufsfeld sind. Den Kontext für den beruflichen Anwendungsfall bilden z. B. Kundenaufträge, Arbeitsprozesse, Produkte oder Organisationsstrukturen. Ganz praktisch sollen die Jugendlichen berufsfeldtypische Tätigkeiten und Kompetenzen kennenlernen und erproben und dafür erforderliches Fachwissen erwerben.

Kann ein Auswertungstag am letzten Tag der BO-Tage angeboten werden?

Die BO-Tage beinhalten neben den jeweils mindestens zweitägigen Berufsfeldern eine Standortbestimmung zu Beginn der BO-Tage und eine Gesamtauswertung am Ende der BO-Tage. Es gibt keine zeitliche Vorgabe zur Dauer der Gesamtauswertung. Ein ganzer Auswertungstag ist in Relation zur Gesamtdauer der BO-Tage allerdings nicht angemessen. Die Reflexionsgespräche sind an einem separaten Tag durchzuführen.

In welcher Form sollen die praxisorientierten BO-Tage dokumentiert werden?

Die praxisorientierten BO-Tage sollen begleitend durch die Schüler/-innen dokumentiert werden: mindestens nach der Standortbestimmung, nach jedem Berufsfeld und zum Abschluss der BO-Tage. Auch die Ausbilder/-innen sollen ihre Beobachtungen, Wahrnehmungen und ihr Feedback in geeigneter Form stärkenorientiert dokumentieren. Die begleitende Dokumentation ist eine wichtige Grundlage für das individuelle Reflexionsgespräch. Im Gespräch wird die Dokumentation ergänzt um die abschließenden Schlussfolgerungen der Schüler/-innen sowie um ihre persönlichen Ziele. Die Unterlagen verbleiben bei den Jugendlichen. Musterbeispiele für die Dokumentation sind in Vorbereitung.

Darüber hinaus sollen die Schüler/-innen zum Abschluss ein Zertifikat erhalten. Dieses belegt die Teilnahme an der Maßnahme, dokumentiert die besuchten Berufsfelder und kann zum Beispiel einer Bewerbung für ein Praktikum beigelegt werden.

Weitere Informationen sind zu finden unter: Reflexion und Dokumentation der BO-Tage

Welche Räumlichkeiten und welche Ausstattung müssen für die praxisorientierten BO-Tage vorgehalten werden?

Die vorgesehenen Räumlichkeiten und ihre Ausstattung müssen für eine praxisnahe Darstellung der Berufsfelder mit beruflichen Anwendungsfällen im pädagogisch geschützten Raum geeignet sein. Sie müssen eine Berufliche Orientierung auf dem aktuellen Stand der Technik, der Ausbildungs- und Arbeitspraxis in dem jeweiligen Berufsfeld ermöglichen. Die Beschreibung der Räumlichkeiten und der Ausstattung muss für jedes Berufsfeld erfolgen, welches in den BO-Tagen angeboten wird, und sich auf die Räumlichkeiten beziehen, in denen die Maßnahme tatsächlich stattfindet.

Können nur Gymnasien in der Sek I Maßnahmen mit Kooperationspartnern wie Universitäten anbieten?

Auch an anderen Schulformen soll ein Überblick gegeben werden über mögliche berufliche und akademische Bildungswege im jeweiligen Berufsfeld und die damit verbundenen Anschlussperspektiven. Hier ist auch die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu thematisieren. Nur in der Arbeit mit Gymnasien oder der Sek II ist verpflichtend vorgesehen, dass Tätigkeiten, die ein Studium erfordern, auch handlungsorientiert umgesetzt werden. Dafür ist die Kooperation mit akademischen Partnern/der Einsatz akademisch qualifizierten Personals erforderlich. Dies führt zu dem erhöhten Tagessatz von 38,00 €.

Dennoch ist der Einbezug von akademischen Partnern auch an anderen Schulformen möglich, wenn er im Konzept sinnvoll begründet wird. Es ist jedoch keine Vorgabe und wird dementsprechend auch nicht mit dem erhöhten Tagessatz vergütet.

Ist es möglich, sich in einem Berufsfeld, z.B. bei Holz, Farbe und Raumgestaltung, Innenausbau, auf einen Schwerpunkt zu beschränken?

Ja, wenn ein Berufsfeld mehrere Schwerpunkte umfasst, können Sie sich für einen Schwerpunkt entscheiden, in diesem Fall z.B. Holz. Die praktischen und handlungsorientierten Aufgaben sollten sich dann auf einen Anwendungsfall mit diesem Schwerpunkt beziehen. Trotz dieser Schwerpunktsetzung sollen auch die weiteren Schwerpunkte des Berufsfelds (hier: Farbe und Raumgestaltung, Innenausbau) mindestens kurz thematisiert werden. Wenn es konzeptionell sinnvoll umsetzbar ist, sollten diese auch im beruflichen Anwendungsfall (handlungsorientiert) aufgegriffen werden. Sie können aber auch durch einen Input ergänzt werden, sofern sie sich so schlüssiger integrieren lassen.