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FAQ Richtlinie 2022 (Antragsrunde 2024)

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Richtlinie des Berufsorientierungsprogramms vom Dezember 2022 für die Antragsrunde 2024 zu Themen wie Antragstellung, Bewilligung, Durchführung sowie zu den Instrumenten Potenzialanalyse und BO-Tage.

(Stand: März.2024)

Zielgruppe/Schulen

An welche Jugendlichen richtet sich das Programm?

Das Angebot des Berufsorientierungsprogramms richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II allgemeinbildender Schulen sowie Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender, vollzeitschulischer Bildungsgänge von berufsbildenden Schulen, die nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.

Müssen die Schülerinnen und Schüler eine staatliche Schule besuchen, um am BOP teilnehmen zu dürfen?

Nein, auch Schülerinnen und Schüler von staatlich anerkannten Privatschulen dürfen am BOP teilnehmen.

Welche Bildungsgänge berufsbildender Schulen können am BOP teilnehmen?

Die Antragstellung ist möglich für allgemeinbildende, vollzeitschulische Bildungsgänge, die nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die bereits über einen anerkannten Berufsabschluss verfügen.

Dürfen Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen, die bereits in der allgemeinbildenden Schule am BOP teilgenommen haben, noch einmal teilnehmen?

Die BOP-Teilnahme von Schülerinnen und Schülern aus Bildungsgängen an berufsbildenden Schulen, die nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, ist möglich, auch wenn diese bereits in der allgemeinbildenden Schule am BOP teilgenommen haben. Die Konzeption der Maßnahmen für berufsbildende Schulen sollte sich dementsprechend von der für allgemeinbildende Schulen unterscheiden.

Können Schülerinnen und Schüler aus allen Bundesländern am BOP teilnehmen?

Wenn gleichgeartete Berufsorientierungsmaßnahmen im Rahmen einer Bund-Land-Vereinbarung über ein Landesprogramm bereitgestellt werden, dürfen diese Schülerinnen und Schüler nicht zusätzlich am BOP teilnehmen. Träger können für Schülerinnen und Schüler aus diesen Bundesländern keinen Antrag stellen. Alle Besonderheiten in den Bundesländern sind zu finden unter: 

Antrag stellen

Antragsberechtigung, Antragstellung

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und vergleichbare Berufsbildungsstätten, die über eine entsprechende Erfahrung im fachpraktischen Teil der beruflichen Erstausbildung bzw. eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV-Zertifizierung), genauer: eine Trägerzulassung für Maßnahmen des Fachbereichs 3 „Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung“ verfügen. Darüber hinaus müssen Erfahrungen mit Jugendlichen der Altersklasse von 12 bis 20 Jahren vorliegen sowie Lernorte vorgehalten werden, die eine an Ausbildungs- und Arbeitsalltag ausgerichtete Berufliche Orientierung (BO) ermöglichen. Antragsberechtigt sind auch Berufsbildungswerke, die für Jugendliche mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen außerbetriebliche Erstausbildung in integrativer Form bieten.

Müssen „vergleichbare Berufsbildungsstätten“ bei der Antragstellung den Nachweis einer AZAV-Zertifizierung erbringen?

Der Träger muss einen aktuellen Nachweis über Erfahrung im fachpraktischen Teil der beruflichen Erstausbildung erbringen, zum Beispiel über eine AZAV-Zertifizierung/Trägerzulassung für Maßnahmen des Fachbereichs 3 „Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung“.

Wie stelle ich einen Antrag und was muss dieser umfassen?

Für den Antrag und die beizufügenden Dokumente gibt es Mustervorlagen, die im BOP-Portal hinterlegt sind. Der Antrag ist online zu stellen und rechtsverbindlich unterzeichnet per Post beim BIBB einzureichen.

BOP-Portal: www.bop-portal.de

Der Antrag muss alle erforderlichen Angaben enthalten, die eine Bewertung des Projektes nach verschiedenen Kriterien ermöglichen. Er bildet die Grundlage für eine Auswahl zur Förderung nach einem Punkte-Ranking und entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Der Antrag kann erst geprüft werden, wenn er über das BOP-Portal bis spätestens zum 01.07.2024 vollständig gestellt wurde und dem BIBB ausgedruckt mit allen erforderlichen Anlagen rechtsverbindlich unterschrieben vorliegt. (Für Anträge aus Hessen gelten abweichende Antragsfristen. Diese sind den Informationen zu den Besonderheiten der Länder zu entnehmen, die Sie unter folgendem Link finden:

Antrag stellen

Dem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Bescheinigung des Finanzamtes über Gemeinnützigkeit (bei Antragstellern, die im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sind)
  • Erklärung zur Bonität bei Antragstellern, die (nicht gemeinnützige) juristische Personen des privaten Rechts sind
  • Nachweis der Rechtsverbindlichkeit der Unterschrift(en), ggf. Vollmacht
  • Selbsterklärung zum Besserstellungsverbot
  • Absichtserklärungen (Letters of Intent) von allen beteiligten und im Antrag aufgeführten Schulen bzw. von einer von der zuständigen obersten Landesbehörde benannten Stelle unter Angabe der Anzahl der voraussichtlich beteiligten Schülerinnen und Schüler
  • Für Anträge aus Hessen ist eine Bescheinigung der regionalen OloV-Steuerungsgruppe mit der Angabe der beteiligten Schulen und der Anzahl der voraussichtlich beteiligten Schülerinnen und Schüler verpflichtend beizufügen.
  • Nachweis über die Erfahrungen in der Erstausbildung bei vergleichbaren Berufsbildungsstätten (zum Beispiel durch die AZAV-Zertifizierung: Trägerzulassung für Maßnahmen des Fachbereichs 3 „Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung“)
  • Anlage C zu subventionserheblichen Tatsachen
  • Ablaufpläne der BO-Tage pro Durchführungszeitraum (5-tägig, 6-tägig, etc.)
  • Ablaufplan der Potenzialanalyse
  • Gesprächsleitfäden zum Reflexionsgespräch nach der Potenzialanalyse
  • Gesprächsleitfäden zum Reflexionsgespräch nach den BO-Tagen

Weitere Erläuterungen zur Antragstellung finden Sie im BOP-Portal

Der ausgefüllte Antrag ist auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben fristgerecht mit Poststempel bis spätestens 01.07.2024 an das

Bundesinstitut für Berufsbildung

Arbeitsbereich 4.5 – Berufsorientierung | Bildungsketten

Postfach 20 12 64

53142 Bonn

zu senden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?

Grundsätzlich können Anträge in jedem Jahr in der Zeit vom 1. Januar bis 1. März beim Bundesinstitut für Berufsbildung über das BOP-Portal (www.bop-portal.de) des Programms gestellt werden.

In diesem Jahr ist abweichend eine Antragstellung erst ab dem 01.05.2024 möglich. Eine Antragstellung für Hessen (s. u.) ist im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 31.08.2024 möglich.

Der ausgefüllte Antrag ist auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben fristgerecht mit Poststempel bis spätestens 01.07.2024 an das

Bundesinstitut für Berufsbildung

Arbeitsbereich 4.5 – Berufsorientierung | Bildungsketten

Postfach 20 12 64

53142 Bonn

zu senden. Es gilt das Datum des Poststempels. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn der Poststempel spätestens den 01.07.2024 aufweist. Der fristgerechte Eingang der Anträge für Hessen ist den Informationen zu den Besonderheiten der Länder zu entnehmen. Diese finden Sie auf der folgenden Webseite:

Antrag stellen

Welchen Durchführungszeitraum umfasst ein Antrag, der in 2024 gestellt wird?

Der Durchführungszeitraum der BOP-Maßnahmen beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.08.2026. Ausnahme: Der Durchführungszeitraum für BOP-Maßnahmen in Niedersachsen beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2025.

Wo finde ich die Dokumente zu den Qualitätsstandards und weitere relevante Unterlagen?

Auf der Webseite www.berufsorientierungsprogramm.de werden neben umfangreichen Informationen und Hilfestellungen auch die Rechtsgrundlagen zur Antragstellung und die aktuellen Qualitätskriterien zu Potenzialanalyse und BO-Tagen zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlagen zur Antragstellung

Qualitätsstandards Potenzialanalyse

Qualitätsstandards-BO-Tage

Kann ein Träger mit Kooperationspartnern arbeiten, wenn er nicht alle Berufsfelder anbieten oder akademische Tätigkeiten handlungsorientiert darstellen kann?

Sie können sich als Antragsteller Kooperationspartner suchen, die ein oder mehrere Berufsfelder eigenverantwortlich durchführen. Diese müssen dieselben Kriterien erfüllen wie der Antragsteller selbst.

Außerdem können auch Kooperationspartner eingebunden werden, die zur Durchführung der BO-Tage unterstützend tätig sind, beispielsweise um zusätzliche Aspekte eines Berufsfeldes zu beleuchten oder um in der Arbeit mit Gymnasien und in der Sekundarstufe II berufsfeldtypische Tätigkeiten anbieten zu können, für die ein Studium erforderlich ist. Das Berufsfeld „Pflege und Gesundheit“ kann auch mit Schulen des Gesundheitswesens als Kooperationspartner durchgeführt werden.

Gibt es Vorlagen für die erforderlichen Anlagen, die einem Antrag beizufügen sind?

Einige der notwendigen Formulare werden Ihnen im BOP-Portal zur Verfügung gestellt. Für die Letters of Intent und Kooperationsvereinbarungen mit Schulen gibt es keinen Musterentwurf. Auf weitere vorzulegende Dokumente, wie etwa Ihre Satzung oder die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, werden Sie hingewiesen. Inhaltliche Details entnehmen Sie bitte den Informationen auf dem BOP-Portal. Hier finden Sie, jeweils zugeschnitten auf die einzelnen Abschnitte des Antrages, erläuternde Hilfetexte.

Wann müssen Letters of Intent und wann Kooperationsvereinbarungen mit Schulen eingereicht werden?

Mit der Antragstellung, also in der Antragsrunde 2024 spätestens am 01.07.2024, müssen verpflichtend zumindest Letters of Intent für jede Schule eingereicht werden. Für Hessen gilt der Termin 31.08.2024 als spätester Abgabetermin (Poststempel). Danach eingehende Letters of Intent oder Kooperationsvereinbarungen mit Schulen, deren Letters of Intent nicht bereits bei Antragsstellung vorlagen, können in der Antragsphase nicht berücksichtigt werden. Die Kooperationsvereinbarung mit der Schule muss spätestens vor einer möglichen Bewilligung vorliegen.

Wie müssen die Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen gestaltet sein?

Es gibt keinen Musterentwurf. Aber es muss die voraussichtliche Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler enthalten sein, ebenso die Schule, die Schulform, die Sekundarstufe und die Durchführungsdauer. Es sind die mit der Potenzialanalyse und den BO-Tagen verbundenen Leistungen des Trägers zu beschreiben. Es ist zudem die Erklärung erforderlich, dass die Maßnahmen kostenfrei angeboten werden.

Darüber hinaus müssen die Schulen versichern,

  • dass die Maßnahme sich ins schulische BO-Konzept einpassen lässt,
  • dass die Möglichkeit einer angemessenen Vor- und Nachbereitung gegeben ist,
  • dass zur Dokumentation des BO-Prozesses ein Dokumentationsinstrument wie beispielsweise der Berufswahlpass oder die Berufswahlapp (bwapp) eingesetzt wird,
  • die Ergebnisse der Potenzialanalyse im schulischen Prozess zur individuellen Förderung einschließlich der Berufseinstiegsbegleitung (soweit für die jeweilige Schule zutreffend) und die Ergebnisse der BO-Maßnahme insgesamt im weiteren BO-Prozess der Jugendlichen genutzt werden, soweit dies datenschutzrechtlich möglich ist,
  • es sich bei der BO-Maßnahme (Potenzialanalyse und BO-Tage) um eine Schulveranstaltung handelt.

Muss die Dauer der BO-Tage bereits bei der Antragstellung verbindlich festgelegt werden?

Der Durchführungszeitraum muss bei Antragstellung benannt sein. Diese Information kann Bestandteil des Letter of Intent oder der Kooperationsvereinbarung sein. Eine Änderung der Durchführungsdauer kann dann im Rahmen eines Änderungsantrages nach Beginn des Bewilligungszeitraumes unter Vorlage einer neuen Kooperationsvereinbarung und eines neuen Ablaufplanes für die BO-Tage gestellt werden. Eine Beantragung zusätzlicher Fördermittel ist zu Beginn des Bewilligungszeitraumes nicht möglich. Darüber kann abhängig von der Haushaltsmittelsituation erst im Laufe des Jahres 2025 entschieden werden.

Muss bei der Antragstellung im Jahr 2024 nachgewiesen werden, dass von der Agentur für Arbeit keine vergleichbaren Maßnahmen durchgeführt werden?

Die Vorlage einer Bestätigung durch die Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Die rechtsverbindlich unterzeichnete Angabe im Antrag ist ausreichend.

Welche Jahrgangsstufe soll im Antrag bei Maßnahmen mit Berufsbildenden Schulen angeklickt werden? Diese sind nicht mehr in Jahrgängen organisiert, es gibt hierfür aber keine von Jahrgängen abweichende Ankreuzmöglichkeit.

Wählen Sie hier die höchstmögliche Jahrgangsstufe der Sekundarstufe I aus.

Muss für jede Schulform, Jahrgangsstufe oder Anzahl der BO-Tage ein eigener Antrag gestellt werden?

Nein. Sie beschreiben im Antrag das Grundkonzept und gehen dann auf Unterschiede ein, wenn Sie mit unterschiedlichen Schulformen oder Jahrgangsstufen arbeiten bzw. die BO-Tage mit unterschiedlicher Dauer anbieten.

Wann soll die Potenzialanalyse stattfinden? Können die BO-Tage auch in der 9. Klasse stattfinden, wenn ich mit Gesamtschulen arbeite?

Die Potenzialanalysen können ab Klasse 7 und die BO-Tage ab Klasse 8 durchgeführt werden. In diesem Rahmen ist der Durchführungszeitpunkt flexibel, wenn das Vorgehen konzeptionell gut begründet ist.

Antragsprüfung

Nach welchen Kriterien werden die Anträge geprüft?

Die Anträge müssen die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen erfüllen. Diese sind in den Nummern 2 bis 4 der Richtlinien dargestellt. Anträge, die die formalen Förderkriterien bzw. die Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllen, werden abgelehnt.

Die formalen Förderkriterien sind:

  • fristgerechter Eingang
  • Vollständigkeit des Antrags
  • Erfüllung der Mindeststandards/Zuwendungsvoraussetzungen

Es erfolgt eine regionale Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bezogen auf die Zahl der Abgänger ohne Hauptschulabschluss in den Bundesländern. Unter den förderfähigen Anträgen aus den einzelnen Bundesländern wird anhand von weiteren Kriterien (zum Beispiel Eignung des Trägers, Ausgestaltung der Potenzialanalyse) in den Bundesländern eine Rangfolge erstellt, in denen mehr Anträge gestellt wurden, als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Das Auswahlverfahren und das Bewertungsverfahren werden auf der Internetseite des Programms erläutert.

Zahlungsmodalitäten

Ab wann gelten die Fördersätze der Antragsrunde 2024?

Die neuen Fördersätze werden ausschließlich für Anträge der Antragsrunde 2024 angewendet, deren Bewilligungszeitraum am 01.01.2025 beginnt.

Wie werden die Potenzialanalysen und BO-Tage abgerechnet?

Die Potenzialanalyse wird mit einem Pauschalbetrag abrechnet, dieser beträgt 200,00 € pro Schüler/-in.

Die Abrechnung der BO-Tage erfolgt in Tagespauschalen pro Schüler/-in. Diese beträgt 40,00 € pro Tag und Schüler/-in. Bei einer geplanten Durchführungsdauer von bis zu sechs BO-Tagen muss eine Mindestteilnahmedauer von drei Tagen vorliegen, bei sieben und mehr BO-Tagen sind mindestens fünf Tage erfolgreich zu absolvieren. Bei einer kürzeren Teilnahme ist keine Förderung/Abrechnung möglich.

Gibt es für unterschiedliche Schulformen unterschiedliche Fördersätze?

Nein, für alle Schulformen und Zielgruppen gelten die gleichen Fördersätze.

Wie werden die Vor- und Nachbereitung und das individuelle Reflexionsgespräch bei den BO-Tagen abgerechnet?

Vor- und Nachbereitung der BO-Tage werden durch einen Pauschalbetrag von 40,00 € abgerechnet. Das Reflexionsgespräch zu den BO-Tagen wird zusätzlich mit 40,00 € abgerechnet.

Werden die 10 Stunden Vor- und Nachbereitung pro Schüler/-in oder pro Gruppe gerechnet? Und wieso gibt es dafür nur einen Tagessatz?

Die Abrechnung der Vor- und Nachbearbeitung ist bezogen auf eine/n Schüler/-in. Dennoch findet die Vorbereitung in der Regel in der Gruppe/Klasse statt. Die Vor- und Nachbereitung setzt sich zusammen aus Bestandteilen mit und ohne Beteiligung von Schülerinnen und Schüler. Dennoch wird dafür eine Tagespauschale von 40,00 € pro Schüler/-in bezahlt.

Gibt es auch eine Vergütung der Vor- und Nachbereitung und der Reflexionsgespräche für die Potenzialanalyse?

Die Vor- und Nachbereitung der Potenzialanalyse und das Reflexionsgespräch nach der Potenzialanalyse sind wie bisher im Pauschalbetrag für die Potenzialanalyse enthalten. Dieser beträgt 200,00 € pro Schüler/-in.

Wer finanziert die Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler?

Die Maßnahme muss sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch die Schulen kostenfrei angeboten werden. Eine Finanzierung der Fahrtkosten ist durch den Festbetrag abgedeckt.

Welche Nachweise (Unterschriftenlisten) sind für eine korrekte Abrechnung einer Durchführung nötig?

Schülerinnen und Schüler müssen jeden Tag bei der Potenzialanalyse und den BO-Tagen sowie den dazugehörigen Reflexionsgesprächen eine Teilnahmeliste unterzeichnen, damit die Durchführung vom Träger abgerechnet werden kann. Dabei ist die Verwendung der Unterschriftenliste aus dem BOP-Portal verpflichtend.

Für die Abrechnung der Vor- und Nachbereitung gibt es ein Formular, das durch die Schule unterzeichnet werden muss und Ihnen im BOP-Portal zur Verfügung gestellt wird. Es ist nicht erforderlich, dass für die Vor- und Nachbereitung die Unterschriften der Schülerinnen und Schüler eingeholt werden.

Können die Unterschriftenlisten digitalisiert hochgeladen werden?

Für die Antragsrunde 2024 müssen die handschriftlichen Unterlagen wie bisher per Post an das BIBB gesandt werden.

Zwischennachweis und Verwendungsnachweis

Welche Unterlagen sind zum Zwischennachweis einzureichen?

Bis spätestens vier Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres (30.04.) ist ein Zwischennachweis vorzulegen, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht. Der Zwischennachweis ist unter Nutzung der eingestellten Vordrucke über das BOP-Portal zu stellen und in der rechtsverbindlich unterschriebenen Version beim BIBB einzureichen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Sachbericht
  • zahlenmäßiger Nachweis: Darstellung der durchgeführten Maßnahmen und der erhaltenen Mittel (Anlage 1 des Nachweises)
  • statistische Auswertungen (Anlage 2 des Nachweises)
  • Original-Teilnahmelisten für Schülergruppen mit vollständig durchgeführten Maßnahmen im vergangenen Haushaltsjahr (um welche Schülergruppen es sich handelt, wird im Vordruck zum Zwischennachweis innerhalb des Portals angegeben).

Im Sachbericht sind die im vergangenen Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen mit Schülerzahl sowie den angebotenen und gewählten Berufsfeldern zu beschreiben. Es ist insbesondere auf das erzielte Ergebnis der Erreichung des Zuwendungszwecks und auf Besonderheiten bei der Durchführung der Maßnahmen einzugehen.

Welche Unterlagen sind zum Verwendungsnachweis einzureichen?

Der Verwendungsnachweis ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Bewilligungszeitraums vorzulegen. Zur Erstellung des Verwendungsnachweises ist das BOP-Portal zu nutzen. Dort sind die erforderlichen Vordrucke eingestellt. Der Nachweis ist rechtsverbindlich zu unterschreiben und per Briefpost beim BIBB einzureichen.

Der Verwendungsnachweis besteht aus den folgenden Elementen:

  • einem Sachbericht,
  • einer Bestätigung, dass die weiteren Ausgaben, die über den Festbetrag hinausgehen, durch Eigen- und/oder Drittmittel gedeckt wurden,
  • einem zahlenmäßigen Nachweis: Darstellung der durchgeführten Maßnahmen und der erhaltenen Mittel (Anlage 1 des Nachweises),
  • der Benennung der Kooperationspartner für die BO-Tage,
  • den statistischen Auswertungen (Anlage 2 des Nachweises),
  • den Original-Teilnahmelisten für weitere Schülergruppen mit vollständig durchgeführten Maßnahmen während des Bewilligungszeitraums (Um welche Schülergruppen es sich handelt, wird im Vordruck zum Verwendungsnachweis innerhalb des Portals angegeben.)

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Personal

Was ist unter pädagogischen Fachkräften zu verstehen?

Alle Personen beim Bildungsträger, die in die inhaltliche Konzepterstellung und Projektleitung und in die Arbeit mit den Jugendlichen involviert sind, müssen eine den jeweiligen Standards entsprechende pädagogische Qualifikation mitbringen und gelten in diesem Sinne als pädagogische Fachkräfte. Welche pädagogische Qualifikation für die Potenzialanalyse und welche für die BO-Tage mitzubringen sind, ist in den Qualitätsstandards zur PA und zu den BO-Tagen beschrieben.

Qualitätsstandards Potenzialanalyse

Qualitätsstandards-BO-Tage

Wir möchten mit Gymnasien und/oder der Sekundarstufe II arbeiten. Welche Anforderungen an das Personal gibt es, um akademische Tätigkeiten im Rahmen des BOP darzustellen?

Die Schülerinnen und Schüler müssen die Möglichkeit erhalten, Schnittmengen beruflicher und akademischer Bildung nicht nur theoretisch, sondern vor allem praktisch und handlungsorientiert kennenzulernen. Unerlässlich ist deshalb in jedem Berufsfeld der Einbezug von anspruchsvollen Tätigkeiten, die im beruflichen Alltag sowohl von beruflich als auch akademisch qualifizierten Personen gleichermaßen ausgeübt werden. Wenn der Antragsteller die Konzeption und praktische Umsetzung akademischer Tätigkeiten (gemeint sind Tätigkeiten, die in Arbeitsprozessen typischerweise von Personen mit Hochschulabschluss übernommen werden) in einzelnen Berufsfeldern nicht alleine leisten kann, sollen dazu geeignete akademische Partner eingebunden werden. Lernortwechsel sind dabei möglich.

Welche Qualifikation benötigt der unterstützend tätige akademische Kooperationspartner beziehungsweise dessen eingesetztes Personal?

Das eingesetzte Personal des akademischen Partners muss eine fachliche und pädagogische Qualifikation nachweisen können. Als fachliche Qualifikation gilt ein abgeschlossenes Studium mit inhaltlichem Schwerpunkt des Berufsfeldes oder ein Studienabschluss mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im jeweiligen Berufsfeld. Die pädagogische Qualifikation ist nachzuweisen durch einschlägige Erfahrung in der Anleitung, Beratung oder pädagogischen Begleitung von Jugendlichen oder durch die Zusammenarbeit mit Studierenden in den ersten Semestern, etwa durch die Durchführung von Lehrveranstaltungen.

Vorbereitung und Nachbereitung

Sind die Elemente Vor- und Nachbereitung und das Reflexionsgespräch verpflichtend oder können sie mit verbundenem Verzicht auf die Förderung entfallen?

Beide Elemente sind verpflichtend vom Träger durchzuführen.

Was gehört zur Vor- und Nachbereitung der Potenzialanalyse?

Die Vorbereitung der Potenzialanalyse umfasst eine inhaltliche Vorbereitung der Schulen bzw. Lehrkräfte und der Eltern/Erziehungsberechtigten, zum Beispiel durch Vorgespräche, Informationsmaterialien oder einen Elternabend.

Die Nachbereitung erfolgt in Form einer Auswertung der Potenzialanalyse mit der Schule, bei der Schule und Träger rückblickend die Besonderheiten aus der Potenzialanalyse besprechen. Darüber hinaus gibt der Bildungsträger Anregungen, wie die Ergebnisse und Erfahrungen der Potenzialanalyse im Unterricht aufgegriffen werden können. 

Was gehört zur Vor- und Nachbereitung der BO-Tage?

Die Vorbereitung der BO-Tage soll die Informierung der Schulen bzw. Lehrkräfte und der Eltern/Erziehungsberechtigten über die BO-Tage sicherstellen. Die inhaltliche Vorbereitung kann zum Beispiel durch Vorgespräche, Elternabende oder das Verteilen von Informationsmaterialien erfolgen. Besonders wichtig ist die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die BO‑Tage. Dabei sollen die Jugendlichen den Träger kennenlernen, etwas über die Berufsfelder erfahren und bei der Auswahl der Berufsfelder beraten werden. Die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler kann zum Beispiel in Form einer Unterrichtseinheit durch den Träger in der Schule erfolgen.

Die Nachbereitung umfasst in erster Linie die gemeinsame Auswertung der Maßnahme mit der Schule, bei der Schule und Träger auf den Verlauf der BO-Tage zurückblicken. Der Bildungsträger gibt Anregungen, wie die Ergebnisse und Erfahrungen aus den BO-Tagen im Unterricht aufgegriffen werden können.

Muss die Vor- und Nachbereitung in den Schulen stattfinden?

Nein, zum Ort der Vor- und Nachbereitung werden keine Vorgaben gemacht. Die Durchführung kann auch beim Träger erfolgen.

Denkbar ist zum Beispiel auch folgende Lösung: Die BO-Tage werden an acht Tagen durchgeführt; Am Tag vor den BO-Tagen findet die Vorbereitung und am Tag nach den BO-Tagen finden die Reflexionsgespräche beim Träger statt. Abzurechnen wären dann zehn Tagesätze, davon acht für BO-Tage und zwei für Vor- und Nachbereitung und das Reflexionsgespräch.

Kann die Vor- und Nachbereitung auch von der Schule durchgeführt werden?

Nein. Der Zuwendungsempfänger (Träger) ist zur Durchführung der Vor- und Nachbereitung verpflichtet.

Individuelle Standortbestimmung in der Kleingruppe

Gibt es Vorgaben oder einen Leitfaden für die Fragen der Standortbestimmung?

Es gibt die Vorgaben in den Qualitätsstandards und Anregungen, welche Inhalte und Fragestellungen thematisiert werden können und sollen:

Standortbestimmung Potenzialanalyse

Standortbestimmung praxisorientierte BO-Tage

Kann die Standortbestimmung auch vor den BO-Tagen in der Schule stattfinden?

Die individuelle Standortbestimmung soll idealerweise zu Beginn der BO‑Tage in Kleingruppen beim Träger stattfinden. Ziel ist, dass jede und jeder Jugendliche am Ende der Standortbestimmung für sich formulieren kann, was er oder sie im Kontext der BO-Tage ausprobieren oder herausfinden möchte. Deswegen soll nach der Standortbestimmung zeitnah die praktische Erkundung der Berufsfelder erfolgen.

Wenn dies organisatorisch nicht möglich ist, kann die Standortbestimmung auch im Vorfeld in den Schulen erfolgen. Verantwortlich für die Umsetzung ist auch in diesen Fällen der Träger. Die Standortbestimmung ersetzt nicht die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die BO-Tage.

Kann die individuelle Standortbestimmung in den BO-Tagen jeweils in den Berufsfeldern stattfinden?

Die individuelle Standortbestimmung in den BO-Tagen kann entweder im Vorfeld in der Schule stattfinden oder zu Beginn der BO-Tage bei dem Träger stattfinden. Sie soll sich nicht auf ein einzelnes Berufsfeld beziehen und somit auch nicht zu Beginn eines jeden Berufsfeldes erfolgen.

Gibt es einen Personalschlüssel für die Standortbestimmung?

Bei der Potenzialanalyse ist der Schlüssel für die Gruppenaufgaben 1:10. Bei den BO-Tagen darf die maximale Gruppengröße von 15 Schülerinnen und Schülern bei der Standortbestimmung nicht überschritten werden.

Wie soll der zeitliche Umfang der individuellen Standortbestimmung und der abschließenden Gesamtauswertung bei den BO-Tagen sein?

Der Umfang der individuellen Standortbestimmung und der abschließenden Gesamtauswertung der BO-Tage ist zeitlich nicht festgelegt. Es muss aber deutlich werden, dass die in den Qualitätsstandards vorgegebenen Inhalte in ausreichender Tiefe aufgenommen werden. Auch muss das Vorgehen zum Gesamtkonzept passen. Ein Beispiel zur Ausgestaltung der individuellen Standortbestimmung finden Sie auf der Internetseite: 

Standortbestimmung praxisorientierte BO-Tage

Potenzialanalyse

Können Potenzialanalysen ohne BO-Tage durchgeführt werden?

Eine Durchführung nur von Potenzialanalysen ist nicht zulässig. Potenzialanalysen und BO-Tage sind beide zwingend durchzuführende Bestandteile der förderfähigen Berufsorientierungsmaßnahme.

Kann die Potenzialanalyse in allen Bundesländern im Rahmen des BOP durchgeführt und abgerechnet werden?

Alle Besonderheiten in den Bundesländern sind zu finden unter:

Antrag stellen

Welche Elemente gehören zur Potenzialanalyse und wie sollen sie praktisch umgesetzt werden?

Für die Umsetzung der Potenzialanalyse werden keine Verfahren vorgeschrieben. Aber jede Potenzialanalyse muss folgende wesentliche Bestandteile umfassen:

  1. Einführung in das Instrument Potenzialanalyse
  2. Individuelle Standortbestimmung
  3. Handlungsorientierte Aufgaben
  4. Biografieorientierte Aufgaben
  5. Erkundung erster beruflicher Neigungen und Interessen
  6. Begleitende Reflexion
  7. Individuelles Reflexionsgespräch
  8. Dokumentation der Ergebnisse

Die Elemente sind in den Qualitätsstandards zur Potenzialanalyse ausführlicher beschrieben. Auf der Webseite des BOP sind darüber hinaus praktische Beispiele zur Umsetzung zu finden:

Potenzialanalyse NEU

Kann das Konzept für die Potenzialanalyse selbst erstellt werden? Wird das Konzept vor Antragstellung durch das BIBB geprüft?

Ja, wie bisher kann man eine Potenzialanalyse selbst erstellen. Sie muss den Qualitätsstandards der Potenzialanalyse 2022 entsprechen. Da keines der primär handlungsorientierten Verfahren, die bisher zum Einsatz gekommen sind, die neuen Qualitätsstandards vollumfänglich erfüllt, wird eine eigene Konzepterstellung durch den Träger die Regel sein. Die Konzepte werden mit Eingang des Antrags durch das BIBB geprüft. Eine Vorabprüfung der selbst konzipierten Potenzialanalyse durch das BIBB erfolgt nicht.

In Niedersachsen sind ausschließlich Potenzialanalysen mit dem Verfahren Profil AC förderfähig. Eine dezidierte Beschreibung der Potenzialanalyse ist daher nicht notwendig.

 Alle Besonderheiten in den Bundesländern sind zu finden unter: Antrag stellen

Wie soll die Stundenverteilung auf die verschiedenen Elemente in der Potenzialanalyse im Antrag dargestellt werden?

Die Stundenverteilung für die Potenzialanalyse sollte aus dem Ablaufplan ersichtlich sein, der dann durch das BIBB geprüft wird. Wichtig ist ein schlüssiges Gesamtkonzept.

Was heißt „personelle Kontinuität“ bei der Potenzialanalyse?

Für die Moderation der Potenzialanalyse und die pädagogische Begleitung der Gruppenaufgaben soll durchgehend dasselbe Personal eingesetzt werden. Für handlungsorientierte Aufgaben können zusätzliche pädagogische Fachkräfte hinzugezogen werden. Die Reflexionsgespräche sollen ausschließlich durch pädagogische Fachkräfte geführt werden, die die Jugendlichen aus der Aufgabenphase der Potenzialanalyse kennen.

Praxisorientierte Tage zur Beruflichen Orientierung (BO-Tage)

Muss vor den BO-Tagen zwingend eine Potenzialanalyse durchgeführt werden?

Ja, die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an einer vorgelagerten Potenzialanalyse im Rahmen des BOP ist verpflichtend, sofern diese nicht bereits von anderer Seite, zum Beispiel durch die Schulen, sichergestellt wird. Sie können mit der Durchführung auch einen Kooperationspartner beauftragen. Auch wenn die Potenzialanalyse von anderen durchgeführt wird, muss sie den Qualitätskriterien des BMBF entsprechen. Bei der Durchführung landeseigener Potenzialanalyse-Verfahren kann entsprechend einer gültigen Vereinbarung zwischen Bund, Land und BA davon abgewichen werden.

Ohne vorherige Potenzialanalyse können die BO-Tage nicht finanziert werden.

Wie können die Ergebnisse aus der Potenzialanalyse in den Ländern einbezogen werden, in denen die Potenzialanalyse in der Verantwortung der Schulen ist?

Die Ergebnisse aus der Potenzialanalyse müssen nicht individuell vorliegen, um in den weiteren Verlauf des BOP einbezogen zu werden. So können sie zum Beispiel in der Vorbereitung der BO-Tage in einer Form aufgegriffen werden, die den Jugendlichen die Potenzialanalyse wieder in Erinnerung ruft. Anregungen dazu sind zu finden in dem Beispiel zu einer vorbereitenden Unterrichtseinheit auf der BOP-Webseite: 

Unterrichtseinheit zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die BO-Tage

Was gehört alles zu den praxisorientierten BO-Tagen?

Zu den praxisorientierten BO-Tage gehören folgende Elemente:

  • Vorbereitung der BO-Tage
  • Individuelle Standortbestimmung in der Kleingruppe
  • Erkundung der ausgewählten Berufsfelder
  • Gesamtauswertung in der Gruppe
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Individuelles Reflexionsgespräch
  • Nachbereitung der BO-Tage

Auf der Webseite des BOP sind weitere Erläuterungen zur Gestaltung der BO-Tage und praktische Beispiele zur Umsetzung zu finden:  

BO-Tage NEU

Gelten Berufsfelder auch als zweitägig, wenn an einem der beiden Tage die Standortbestimmung oder die Gesamtauswertung stattfindet?

In der Antragsrunde 2024 gelten Berufsfelder auch dann als 2-tägig, wenn die Standortbestimmung oder Gesamtauswertung an einem der beiden Tage stattfindet. Grundsätzlich gilt: es muss deutlich werden, dass die Berufsfelder in einer ausreichenden Tiefe abgebildet werden. Eine andere Lösung wäre, die Berufsfelder 2,5 tägig anzubieten.

Kann ein Auswertungstag am letzten Tag der BO-Tage angeboten werden?

Die BO-Tage beinhalten neben den jeweils mindestens zweitägigen Berufsfeldern eine Standortbestimmung zu Beginn der BO-Tage und eine Gesamtauswertung am Ende der BO-Tage. Es gibt keine zeitliche Vorgabe zur Dauer der Gesamtauswertung. Ein ganzer Auswertungstag ist in Relation zur Gesamtdauer der BO-Tage allerdings nicht angemessen. Die individuellen Reflexionsgespräche sind an einem separaten Tag durchzuführen.

Müssen immer alle Berufsfelder angeboten werden oder kann – je nach Schulwunsch und den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler – auch eine Auswahl vorgegeben werden?

Es müssen Berufsfelder aus mindestens drei der vier Berufshauptfelder angeboten werden. Bei fünf- und sechstägiger Durchführung sind insgesamt mindestens vier Berufsfelder, ab siebentägiger Durchführung mindestens fünf Berufsfelder anzubieten, aus denen die teilnehmenden Jugendlichen auswählen.

Bei fünf- oder sechstägiger Durchführung sind mindestens zwei der oben aufgeführten Berufsfelder zu durchlaufen. Bei einer Durchführungsspanne von sieben bis zehn Tagen sind mindestens drei Berufsfelder zu durchlaufen.

Jedes Berufsfeld muss mindestens zweitägig durchgeführt werden. Berufsfeldübergreifende Projekte sollten eine Durchführungszeit von zwei bis drei Tagen umfassen.

Gibt es Vorgaben zur Auswahl der Berufsfelder durch die Schülerinnen und Schüler?

Die Teilnehmenden wählen ihre Berufsfelder aus. Die gewählten Berufsfelder sollen jedoch aus unterschiedlichen Berufshauptfeldern stammen. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei der Auswahl der Berufsfelder individuell beraten werden. Die Jugendlichen sollen ausdrücklich dazu angeregt werden, das Spektrum möglicher Berufsfelder zu erweitern und Alternativen zu erproben. Dabei sollen auch geschlechterbezogene Stereotype bei der Berufswahl bewusst gemacht und reflektiert werden.

Was ist ein „beruflicher Anwendungsfall“?

Der berufliche Anwendungsfall ist das Szenario, in das die praktischen und handlungsorientierten Arbeitsaufträge in einem Berufsfeld eingebettet sind.  Damit sollen idealerweise Ausbildungs- und Arbeitsabläufe veranschaulicht werden, die typisch für das gesamte Berufsfeld sind. Den Kontext für den beruflichen Anwendungsfall bilden zum Beispiel Kundenaufträge, Arbeitsprozesse, Produkte oder Organisationsstrukturen. Ganz praktisch sollen die Jugendlichen berufsfeldtypische Tätigkeiten und Kompetenzen kennenlernen und erproben und dafür erforderliches Fachwissen erwerben.

Ist es möglich, sich in einem Berufsfeld auf einen Schwerpunkt zu beschränken?

Bei Berufsfeldern, die mehrere Schwerpunkte umfassen (zum Beispiel das Berufsfeld „Holz, Farbe und Raumgestaltung, Innenausbau), kann sich der Träger bei der Auswahl der Anwendungsfälle für einen dieser Schwerpunkte entscheiden (zum Beispiel für „Holz“) oder aber das Berufsfeld mit verschiedenen Schwerpunkten anbieten.

Welche Räumlichkeiten und welche Ausstattung müssen für die BO-Tage vorgehalten werden?

Die vorgesehenen Räumlichkeiten und ihre Ausstattung müssen für eine praxisnahe Darstellung der Berufsfelder mit beruflichen Anwendungsfällen im pädagogisch geschützten Raum geeignet sein. Sie müssen eine Berufliche Orientierung auf dem aktuellen Stand der Technik sowie der Ausbildungs- und Arbeitspraxis in dem jeweiligen Berufsfeld ermöglichen. Die Beschreibung der Räumlichkeiten und der Ausstattung muss für jedes Berufsfeld erfolgen, das in den BO-Tagen angeboten wird, und sich auf die Räumlichkeiten beziehen, in denen die Maßnahme stattfindet.

Gibt es bei der Beschreibung der Räumlichkeiten im Antrag die Möglichkeit, Fotos der Werkstätten und Seminarräumen hochzuladen?

Eine Upload-Funktion für Fotos ist aktuell in dieser Antragsrunde nicht möglich.

Sind in den sieben Stunden Aufenthalt beim Träger innerhalb der BO-Tage auch die Fahrtzeiten (Hin- und Rückweg zum Träger bzw. zur Schule) enthalten?

Nein, die Fahrzeiten sind nicht enthalten.

Dokumentation

In welcher Form sollen die BO-Tage dokumentiert werden?

Die BO-Tage sollen begleitend durch die Schülerinnen und Schüler dokumentiert werden: nach der Standortbestimmung, nach jedem Berufsfeld und zum Abschluss der BO-Tage. Auch die Ausbilderinnen und Ausbilder sollen ihre Beobachtungen, Wahrnehmungen und ihr Feedback in geeigneter Form stärkenorientiert dokumentieren. Die begleitende Dokumentation ist eine wichtige Grundlage für das individuelle Reflexionsgespräch. Im Gespräch wird die Dokumentation ergänzt um die abschließenden Schlussfolgerungen der Schülerinnen und Schüler sowie um ihre persönlichen Ziele. Die Unterlagen verbleiben bei den Jugendlichen. Musterbeispiele für die Dokumentation sind in Vorbereitung.

Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler zum Abschluss ein Zertifikat erhalten. Dieses belegt die Teilnahme an der Maßnahme, dokumentiert die besuchten Berufsfelder und kann zum Beispiel einer Bewerbung für ein Praktikum beigelegt werden.

Weitere Informationen sind zu finden unter: 

Reflexion und Dokumentation der BO-Tage

Individuelle Reflexionsgespräche

Wie viele Reflexionsgespräche sind durchzuführen?

Es sind zwei Reflexionsgespräche - jeweils nach der Potenzialanalyse und nach den BO-Tagen - verpflichtend durch den Zuwendungsempfänger mit allen Schülerinnen und Schüler als Einzelgespräch durchzuführen.

Können Reflexionsgespräche auch digital durchgeführt werden?

Ja, das ist möglich, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Jugendlichen die gesprächsführende Person bereits in Präsenz kennen gelernt haben und die technischen Möglichkeiten einen reibungslosen Gesprächsverlauf und eine gute Gesprächsatmosphäre zulassen.