Antragsstellung für BOP-Projekte in Hessen ab 01.07.2024 möglich
Vom 01.07.2024 bis einschließlich 31.08.2024 können beim BIBB Anträge für BOP-Projekte in Hessen gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Antragsverfahren in Hessen wurde ab der Antragsrunde 2016 umgestellt. Der Bedarf an Maßnahmen in Hessen wird von einer Koordinierungsstelle erhoben. Eine Antragstellung ist vom 01.07.2024 bis 31.08.2024 möglich. Es gilt das Datum des Poststempels.
Mit dem Antrag ist ein Letter of intent der regionalen Olov-Steuerungsgruppe einzureichen.
Informationen zur Antragstellung sind hier eingestellt: olov-hessen.de_olov-strategie_bop-in-hessen
Organisatorische Fragen richten Sie bitte an „BOP in Hessen“ beim Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik – involas GmbH.
Kontaktdaten: involas GmbH, Herrnstr. 53, 63065 Offenbach.
Ansprechpartner: Herr Markus Tscherezow, Tel.: 069-27224-761, E-Mail: bop-hessen@involas.com
Die Potenzialanalyse wird wie bisher über Kompo7 durchgeführt und kann vom BIBB nicht gefördert werden. Bei Förderschulen, die noch nicht geschult wurden findet hierzu noch eine Klärung zwischen Bund und Land statt.
Weitere Informationen: