Ab sofort: Antragstellung für BOP-Projekte mit Gymnasien in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt möglich
Mit der neuen Förderrichtlinie des BMBF wurde der Weg gebahnt, um die Berufliche Orientierung auch am Gymnasium verbessern zu können. Infolgedessen stellt das BMBF für Maßnahmen an Gymnasien die Mittel zur Verfügung.

Die Mittel für Maßnahmen an Gymnasien sind zusätzliche Mittel. So stehen trotz des Bemühens, Gymnasien stärker ins BOP einzubinden, für die übrigen Schulen die gleichen Mittel zur Verfügung wie bisher. Für einige Länder, die nicht mehr am BOP teilnehmen, gibt es nun die Möglichkeit, dass auch für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien dieser Länder BOP-Maßnahmen beantragt werden können. Dies betrifft zurzeit die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. In Brandenburg gilt die Öffnung für BOP-Projekte für Gymnasien in der Sekundarstufe II.