Pandemiebedingte Ausnahmeregelung im BOP möglich

Durch die Einschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie können eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) aktuell nicht durchgeführt werden.

Um auch bei Distanz- und/oder Wechselunterricht, im Rahmen des BOP Maßnahmen der Beruflichen Orientierung anbieten zu können, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach den zeitlich befristeten Flexibilisierungen des Jahres 2020 weitere Flexibilisierungen zur Durchführung des BOP beschlossen.

Weitere Flexibilisierungen, die zum Teil bereits seit 2020 und nun bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 gelten sind:

  • die Aufhebung des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen erster und zweiter WT-Woche
  • die Anerkennung nur teilweise durchgeführter Maßnahmen
  • die Verkürzung der Werkstatttage auf 1 Woche/5 Tage
  • die Durchführung der Potenzialanalyse nach den Werkstatttagen
  • die Durchführung der Reflexionsgespräche nach den Potenzialanalysen
  • die Verlängerung der Frist zur Durchführung von individuellen Feedbackgesprächen nach den Werkstatttagen

Bitte beachten Sie, dass die hier angeführten Ausnahmereglungen vor Umsetzung mit der zuständigen Ansprechperson im BIBB abgestimmt werden müssen.

Hier finden Sie die detaillierte Beschreibung der Flexibilisierungsmöglichkeiten bei der Durchführung des Berufsorientierungsprogramms.

Zeitlich befristetete Ausnahmeregelungen (Stand Juni 2022) (PDF)
(gelten für Maßnahmen, die ab dem 15.03.2022 durchgeführt wurden) NEU!

Sind pandemiebedingt BOP-Maßnahmen in Präsenz nicht möglich, können zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 befristet

  • digital durchgeführte Potenzialanalysen sowie
  • digitale Alternativen zu den Werkstatttagen

umgesetzt werden.

Für beide Alternativangebote sind im Rahmen der Konzeption der jeweiligen Maßnahmen zwingend folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

Zeitlich befristete Zulassung von digitalen Angeboten zur Beruflichen Orientierung als Ersatz für Werkstatttage im Rahmen des BOP - Dezember 2021 (PDF, 76KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) - Dezember 2021

Vorgaben für zeitlich befristete digitale PA im BOP Juni 2022 (PDF, 109KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Ausnahmeregelung Potenzialanalysen im Anschluss an die Werkstatttage.pdf - Stand: Juni 2022

Um Ihnen die Konzeption einer digitalen Alternative zu Werkstatttagen zu erleichtern, haben wir zudem eine Handreichung als Orientierung (PDF, 420KB, Datei ist nicht barrierefrei) zusammengestellt.

Beachten Sie bitte, dass der Einsatz digitaler Verfahren in jedem Fall vorab bei der Programmstelle BOP im Bundesinstitut für Berufsbildung beantragt und genehmigt werden muss. Nutzen Sie hierzu bitte in jedem Fall die "Ergänzende Projektbeschreibung" (PDF, 178KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Beachten Sie auch:

Nachweispflichten und Verwendungspflichten

Die Fristen für einzureichende Berichte können bei Bedarf um einen angemessenen Zeitraum verlängert werden. Dies gilt auch für die Vorlage von Verwendungsnachweisen und Zwischennachweisen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit Ihren Ansprechpersonen im BIBB in Verbindung.

Gleiches gilt auch, falls Statusseminare als Zwischennachweis geplant sind, aber derzeit nicht durchgeführt werden können. Auch hier kann über eine ggf. alternative Form der Anerkennung des Nachweises entschieden werden, sofern uns eine Beurteilung des Projektfortschritts möglich bleibt, beispielsweise ausnahmsweise durch die Übersendung der Präsentationsunterlagen oder einen Link zu online gestellten Unterlagen dieser Art per E-Mail als sachlicher Zwischennachweis.

Sollten Sie aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Verwendungsfristen und die Verpflichtung zur alsbaldigen Verwendung von Mitteln nicht einhalten können, melden Sie die Verzögerungen und die konkreten Gründe zeitnah per E-Mail an Ihre Ansprechperson im BIBB, damit das BIBB ggf. von der Erhebung von Zinsen absehen kann.

Mittelanforderungen

Mittelanforderungen können jederzeit gestellt werden. Wir werden unser Möglichstes tun, damit Ihnen diese Gelder zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Schriftformerfordernisse

Dort, wo im Zuwendungsverfahren ein zwingendes Schriftformerfordernis besteht und Sie dies derzeit nicht einhalten können, nutzen Sie bitte vorab die folgenden Übermittlungswege:

- E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder

- Übermittlung des unterschriebenen Dokumentes per Telefax/ Computerfax oder

- Scan bzw. Foto des unterschriebenen Dokuments per E-Mail.

Das unterschriebene Papierdokument ist nachzureichen.